Die Schufa gilt als Auskunftei, die zahlreiche Daten der Bürgerinnen und Bürger sammelt und anschließend in einem Score zusammenfasst, wie kreditwürdig eine Person ist. Mittlerweile gilt das Verfahren aber als äußerst umstritten und bestimmte Daten dürfen beispielsweise nicht mehr in die Wertung miteinfließen.
Doch was passiert eigentlich, wenn man eine Mahnung erhält? Schlägt sich diese bereits im Score nieder? Schließlich kann es schnell vorkommen, dass man eine Rechnung vergisst und zu spät bezahlt. Die Mahnung ist dann bereits ins Haus geflattert. Eigentlich drohen keinerlei Konsequenzen. Höchstens fällt eine Gebühr an, die zumeist kaum die 10-Euro-Marke übersteigt.
Wann beeinflusst eine Mahnung den Schufa-Score?
Die Mahnung allein führt noch nicht zu einer Meldung bei der Schufa. Erhält man also einen entsprechenden Brief durch ein Unternehmen, muss man sich erstmal keine Sorgen machen. Wenn der Betrag anschließend beglichen wird, erfährt die Auskunftei nichts von diesem Vorgang. Ein Unternehmen darf eine offene Forderung erst dann an die Schufa melden, wenn man bereits zwei Mal schriftlich auf die Zahlung hingewiesen wurde. Die erste Mahnung muss zum Zeitpunkt der Meldung außerdem vier Wochen zurückliegen.
Außerdem muss man zuvor schriftlich über die Übermittlung an die Auskunftei hingewiesen worden sein. Das Unternehmen darf also keine Daten weitergeben, ohne dass man darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Unbemerkt kann demnach keine Auswirkung auf den Score stattfinden. Hat man die Forderung „zum Zeitpunkt der Einmeldung“ bereits bestritten, ist sie ebenfalls nicht gültig. Wurde die Forderung jedoch „durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt“, ist die Voraussetzung zur Meldung gegeben. Gleiches gilt für den Fall, dass man die Forderung ausdrücklich anerkannt hat. Der Schufa-Score wird erst dann wieder besser, wenn man die Zahlung beglichen hat.