SCHUFA: Datenschützer gehen gegen die Auskunftei vor

Gegen die SCHUFA wurden schon häufiger schwere Vorwürfe erhoben. Nun gehen Datenschützer offiziell gegen die Auskunftei vor.

19.02.2024, 19:50 Uhr
SCHUFA: Datenschützer gehen gegen die Auskunftei vor
T.Schneider/Shutterstock
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Die SCHUFA hat in Deutschland keinen besonders guten Ruf. Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben mit der Auskunftei schon einmal negative Erfahrungen gemacht. In der Vergangenheit wurden bereits häufiger schwere Vorwürfe gegen das undurchsichtige System erhoben, dass die SCHUFA nutzt, um einen sogenannten „Score“ zu erstellen.

Welche Daten wie genau verarbeitet werden, um diese Bewertung zu erstellen, ist das Geheimnis der SCHUFA. Das Ergebnis wird jedoch benötigt, wenn man beispielsweise eine Wohnung anmieten oder einen Kredit aufnehmen möchte. Kommt es in einem solchen Prozedere zu Verzögerungen oder wird einem der Umzug gar verwehrt, ist dies natürlich besonders ärgerlich.

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Verstößt die SCHUFA gegen das Datenschutzgesetz?

Datenschützer haben nun sogar beschlossen, gegen die SCHUFA vorzugehen. Kürzlich wurde von der Organisation Noyb eine offizielle Beschwerde eingereicht. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Auskunftei den Verbrauchern bei kostenlosen Selbstauskünften offenbar Daten vorenthält. Dieses Vorgehen verstößt laut Nyob gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung. Während bei der kostenfreien Auskunft lediglich der Basisscore mitgeteilt wird, erhalten Verbraucher bei der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft eine Bewertung in insgesamt sechs sogenannten Branchenscores.

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Die Datenschutzgrundverordnung schreibt jedoch eine vollständige kostenlose Datenkopie vor. Zudem wird für die Version, die kostenfrei versendet wird, wesentlich mehr Zeit benötigt. Das ist ein weiterer Punkt, der von Nyob kritisiert wird. Außerdem wird die kostenpflichtige Version mit einem Vorteil am Wohnungsmarkt beworben, während die Standardkopie nur schwer zu finden ist. Ob Nyon mit den rechtlichen Schritten Erfolg hat oder nicht, wird sich zeigen.

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