Schock für Nutzer von Ebay: Neues Gesetz betrifft alle

Nutzer von Ebay müssen sich jetzt mit einem neuen Gesetz vertraut machen. Dieses trifft alle Ebayer, die jetzt fürchten müssen, eine horrende Nachzahlung beim Finanzamt leisten zu müssen.

25.01.2024, 11:50 Uhr
Schock für Nutzer von Ebay: Neues Gesetz betrifft alle
IB Photography/Shutterstock
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Nutzer von Ebay bangen vor Gesetz Die Folgen, die sich durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PstTG) ergeben, können äußerst unangenehm werden. Alle Nutzer von Ebay müssen sich mit dem neuen Gesetz auseinandersetzen. Ihnen könnte nämlich eine saftige Forderung vom Finanzamt ins Haus stehen, denn durch das Gesetz werden bestimmte Dinge steuerpflichtig. Viele Verbraucher verkaufen auf Plattformen wie Ebay Kleidungsstücke, Gegenstände oder sonstige Dinge, die sie nicht mehr benötigen. So kann das Haushaltsgeld um ein paar Euro aufgestockt werden. Jetzt jedoch wirft das Finanzamt einen genauen Blick auf Plattformen wie Vinted, Etsy oder auch Ebay und Airbnb. Was bislang für einige ein gutes Taschengeld bedeutete, kann jetzt eine böse Überraschung mit sich bringen. Denn für Nutzer von Ebay und Co. kann das neue Gesetz eine ordentliche Nachzahlung vom Fiskus beuten. Und das heißt: Dass sie eine entsprechende Summe an das Finanzamt zahlen müssen. Das droht jetzt allen Nutzern von Ebay durch das neue Gesetz Durch das neue Gesetz erhalten Finanzämter die Möglichkeit, transparentere Einblicke in die Statistiken von Vermietern oder Verkäufern zu erhalten. Der Sinn hinter dieser neuen Gesetzgebung ist es, kriminelle Machenschaften, wie Schwarzhändler, zu entlarven. Doch nicht nur Kriminelle sind im Visier. Wer als Privatperson zu hohe Einkünfte durch Verkäufe hat, muss dafür entweder eine Selbstständigkeit anmelden oder ein Kleinunternehmen gründen. Vermieter, die ihre Vermietungen nicht anmelden, stehen ebenfalls vor einem großen Problem. Denn sowohl Umsatzsteuer als auch Einkommen- und Gewerbesteuer müssen ab einem Umsatz von mehr als 2.000 Euro pro Kalenderjahr angemeldet werden. Zudem gelten weitere Bedingungen. Wer mehr als 30 Verkäufe auf Plattformen wie Ebay oder Kleinanzeigen verzeichnet, ist ebenfalls verpflichtet, dies in der Steuererklärung anzugeben. Dabei erhalten die Finanzämter künftig eine Übersicht über die Kleinunternehmen und Privatpersonen, die in einem Kalenderjahr über 30 Verkäufe erzielten oder mehr als 2.000 Euro Umsatz erreichten. Achtung auch bei Alltagswaren Die Experten erklären jedoch auch, dass die Verkäufe sich maßgeblich auf das Thema Alltagswaren konzentrieren. Außerdem sollten Vermieter sich dringend beraten lassen, wenn sie mehr als 30 Nächte vermietet haben. Florian Köbler, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft in Berlin, erklärte gegenüber Medienvertretern: "Kleine Anbieter haben aber nichts zu befürchten, auch der nicht, der mal Antiquitäten oder Schmuck aus dem Nachlass verkauft." Wer sich unsicher ist, ob er nun etwas zu befürchten hat, kann sich an einen Steuerberater wenden, und sich so professionellen Rat einholen. Jeder Steuerfall ist ebenso individuell zu bewerten, wie die Nutzer im Internet an sich.