Schäden durch Biontech-Impfung? Gericht fällt eindeutige Entscheidung

Eine Ärztin hat den Hersteller Biontech verklagt. Erneut ging es um mutmaßliche Schäden, die durch die Corona-Impfung entstanden sein sollen. Kürzlich hat das Gericht seine Entscheidung verkündet.

04.12.2024, 22:25 Uhr
Schäden durch Biontech-Impfung? Gericht fällt eindeutige Entscheidung
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Erneut kam es kürzlich zu einem Verfahren aufgrund von Schäden, die durch die Corona-Impfung des Herstellers Biontech entstanden sein sollen. Eine Ärztin aus Hamburg ging mit einer Klage gegen das Unternehmen vor. Die Medizinerin ist davon überzeugt, dass sie durch die Impfung gegen das Virus unter gesundheitlichen Beschwerden leidet.

Es gab bereits einige Fälle, in denen Patienten nach der Impfung an einer Herzmuskelentzündung und am sogenannten „Post Vac-Syndrom“ leiden. Auch schwere Thrombosen sind bekannt. Es gibt mittlerweile ein offizielles Portal, in dem man eine Entschädigung beantragen kann, wenn man von Impfschäden betroffen ist.

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Gericht weist Klage wegen angeblicher Biontech-Impfschäden ab

Im Falle der Ärztin konnte das Gericht allerdings nicht zustimmen. Stattdessen wurde ihre Klage nun endgültig abgewiesen. Man warf der Klägerin vor, dass sie nicht genügend ärztliche Beweise vorgelegt habe, um zu bestätigen, dass der Wirkstoff tatsächlich die besagten Symptome hätte auslösen können. Zudem sollen die Unterlagen lückenhaft gewesen sein. Die Ärztin verklagte Biontech aufgrund mehrerer Symptome, die nach drei Impfungen auftraten.

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Dazu zählen Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten, starke Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen. Zudem erklärte sie, dass Biontech den Nutzen der Impfung nicht ausreichend nachgewiesen habe und dass durch das Coronavirus zum Zeitpunkt der Impfung keine Gefahr für ihre Altersgruppe bestand. Zudem könne der Wirkstoff das Erbgut verändern. Die Ärztin forderte deshalb Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro. Nun muss sie allerdings für die Kosten des Prozesses aufkommen. Einen Monat lang hat die Hamburgerin Zeit, um Berufung gegen das Urteil einzulegen.

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