Diese Pflicht sollte man kennen: Drei Gegenstände müssen in jedem Auto vorhanden sein

Autofahrerinnen und Autofahrer sollten eine wichtige Pflicht kennen. Wer diese drei Gegenstände nicht mitführt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

23.01.2025, 22:00 Uhr
Diese Pflicht sollte man kennen: Drei Gegenstände müssen in jedem Auto vorhanden sein
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Autofahrerinnen und Autofahrer müssen in Deutschland nicht nur auf zahlreiche Beschilderungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen achten. Auch im Wagen müssen einige Regeln befolgt werden. Tatsächlich gibt es genau drei Gegenstände, die in jedem Auto vorhanden sein müssen.

Was genau gefordert wird, legt die Straßenverkehrsordnung fest. Wer sich nicht daran hält, muss schlimmstenfalls mit Verwarnungsgeldern und Strafzahlungen rechnen. Vorhanden sein muss beispielsweise das Warndreieck. Es muss in zugelassener Form im Fahrzeug mitgeführt werden und soll Auffahrunfälle verhindern, wenn man beispielsweise liegen geblieben ist. „Das dreieckige Warnschild muss rückstrahlend, tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass es bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar ist. Es ist beim Liegenbleiben sofort nach Einschalten des Warnblinklichts gut sichtbar aufzustellen“, betont der ADAC.

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Wichtige Pflicht betrifft alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland

Zudem muss eine Warnweste im Auto griffbereit liegen. Diese muss außerdem im LKW oder im Bus verfügbar sein. Sie sollte für jeden Insassen mitgeführt werden und ist im Falle des Liegenbleibens ebenfalls anzuwenden. Wer auf das Dreieck und die Weste verzichtet, muss mit einer Strafzahlung in Höhe von jeweils 15 Euro rechnen. Auch ein Verbandskasten zählt zu den Gegenständen, die im Fahrzeug verpflichtend vorhanden sein müssen.

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Zuletzt wurde im Jahr 2022 aktualisiert, welche Verbandsmaterialien und Utensilien sich in dem Kasten befinden müssen. Aufgrund der Haltbarkeit muss dieser außerdem alle vier Jahre ausgetauscht werden. Verstößt man gegen die Mitführpflicht wird diesmal ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig. Verzichtet man auf alle drei Gegenstände, müssen bereits 40 Euro gezahlt werden. Doch insbesondere für die eigene Sicherheit und die Warnung anderer sollte man sich unbedingt an die geltenden Regeln halten.

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