Zum Jahresbeginn wurde in Deutschland eine neue Heiz-Regel eingeführt. Wer sich nicht daran hält, muss schlimmstenfalls mit einem hohen Bußgeld rechnen. Betroffen sind Personen, die ihr Haus oder ihre Wohnung mit einem Kamin oder Ofen und festen Brennstoffen heizen.
Seit dem 1. Januar ist diese Vorgehensweise nur noch unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Öfen, die zwischen Januar 1995 und März 2010 installiert wurden, müssen seitdem strengeren Einschränkungen gerecht werden. Der Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid muss hier klar geregelt sein. Die sogenannte Bundesimmissionsschutzverordnung schreibt vor, dass maximal 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausgestoßen werden dürfen.
Wer die neue Heiz-Regel nicht beachtet, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen
Anhand des Typenschildes lässt sich ganz leicht erkennen, wie alt der Ofen ist. So können Besitzer herausfinden, ob sie betroffen sind oder nicht. In den Unterlagen des Herstellers wird außerdem aufgeführt, ob Richtlinien eingehalten werden. Ist dies noch nicht der Fall, muss der Kamin mit entsprechenden Filtern ausgestattet werden. Wer nicht handelt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Elektrostatische Filter können für rund 3.000 Euro erworben werden. Keramische Filter gibt es schon für 600 Euro zu kaufen. Allerdings müssen diese alle drei Jahre ausgetauscht und regelmäßig gewartet werden. Einige Öfen sind jedoch von der Sanierungspflicht ausgenommen. Dazu zählen historische Kamine, die vor 1950 errichtet wurden und an ihrem ursprünglichen Platz stehen, Einzelraumfeuerungsanlagen, die als einzige Heizquelle dienen, handwerklich fest verbaute Wärmespeicheröfen, Holzherde und -backöfen mit einer Heizleistung unter 15 kW, Badeöfen und offene Kamine, die maximal an acht Tagen pro Monat verwendet werden. Für alle, die eine Heizung nutzen, gibt es einen Trick, der bares Geld sparen kann.