Pfandpflicht für Einwegflaschen: Neue Regeln gelten ab sofort

Seit wenigen Tagen gibt es eine neue Pfandpflicht für Deutschland für Einwegflaschen, sodass die Kunden in Supermärkten und Discounter jetzt neue Regeln beachten müssen. Zudem wurden weitere Produkte in die Pfandpflicht aufgenommen.

06.01.2024, 11:50 Uhr
Pfandpflicht für Einwegflaschen: Neue Regeln gelten ab sofort
IMAGO / HRSchulz
Anzeige
Neue Pfandpflicht bringt neue Regeln mit sich Vor wenigen Tagen wurde in Deutschland eine neue Pfandflasche für Einwegflaschen in Kraft gesetzt, mit der auch gleichzeitig neue Regeln für Verbraucher ihre Gültigkeit erreichen. Seit Beginn des Jahres 2022 müssen Kunden auf Einweg-Getränkeflaschen, die aus Kunststoff gefertigt sind, Pfand bezahlen. Ebenso müssen sie beim Einkauf auf alle Getränkedosen Pfand entrichten. Bringen sie die Produkte wieder zurück, erhalten sie auch das gezahlte Pfandgeld wieder. In der Regel sind Produkte wie Mineralwasser-Flaschen, Erfrischungsgetränkeflaschen, sowie Behälter für Bier oder alkoholhaltige Mischgetränke von der Pfandpflicht betroffen. Diese Pflicht betrifft nun neue Behälter Zum 1. Januar 2024 wurden jedoch weitere Getränkebehälter in die Pfandpflicht für Einwegflaschen aufgenommen, sodass die neuen Regeln bereits gelten. Verbraucher müssen ab sofort im Supermarkt und Discounter auf sämtliche Flaschen für Milchgetränke, die aus Kunststoff gefertigt sind, Pfand entrichten. Das System ist dabei gleich geblieben, und die Rückgabe erfolgt an den Pfandautomaten, in denen die Kunden auch die sonstigen Plastikflaschen zurückgeben können. Unter die Pfandpflicht für Einwegflaschen fallen also unter anderem Joghurtgetränke und auch Kaffee-Mischgetränke, sodass die Regeln für die Pfandrückgabe nun auch hier zur Anwendung kommen. Diese Lebensmittel bleiben bislang pfandfrei Obwohl zahlreiche weitere Produkte nun in die Pfandpflicht für Einwegflaschen aufgenommen wurden, gelten die neuen Regeln nicht gleich für alle Produkte. Weiterhin müssen Kunden kein Pfand auf Einwegflaschen für Wein, Energy-Drinks, Apfelwein, Milch, Fruchtsäfte sowie Gemüsesäfte entrichten. Ab 2025 ändert sich dann erneut etwas für die Getränkeflaschen, die aus PET hergestellt werden. Die Hersteller müssen dann mindestens 25 Prozent Recyclingplastik für die Herstellung der PET-Einweg-Getränkeflaschen verwenden. Im Jahr 2030 steigert sich der Wert auf mindestens 30 Prozent.