Auf der Website „Immobilienscout24“ findet man ein breitgefächertes Angebot. Wer eine Wohnung oder ein Haus zur Miete oder auch zum Kauf sucht, ist hier genau richtig.
Dort können Vermieter ihre Anzeigen aufgeben und den passenden neuen Mieter für das Objekt finden. Diskriminierung ist dabei natürlich nicht erwünscht. Kürzlich kam es allerdings zu einem Zwischenfall auf dem Portal, der für reichlich Wirbel sorgte. Ein Mann möchte gerne seine Vierzimmerwohnung in München vermieten und hat zu diesem Zweck eine passende Anzeige erstellt. Wer bis zum Bereich „Sonstiges“ scrollt, traut jedoch seinen Augen nicht.
Inserat muss gelöscht werden
„Ich vermiete die Wohnung an Deutsch sprechende Menschen“, ist dort deutlich zu lesen. Mit diesen Worten entfachte der Vermieter eine Diskussion im Netz. Einige User fragten sich, ob eine solche Einschränkung überhaupt erlaubt sei. Natürlich kann der Vermieter generell entscheiden, wer ihm am sympathischsten ist. Allerdings sind diskriminierende Einschränkungen in einem Inserat verboten. „In unseren AGB steht, dass Verstöße gegen die guten Sitten beziehungsweise diskriminierende Inhalte nicht geduldet werden. Wenn uns ein Nutzer solch einen Fall meldet, wird das Inserat gelöscht“, erklärte Immoscout.
Das Inserat wurde demnach mittlerweile von der Plattform entfernt. Sebastian Bickerich, Sprecher der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, bestätigte ebenfalls, dass das sogenannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Diskriminierung verbietet. Dieses umfasst nicht nur die Herkunft, sondern auch das Alter, Behinderungen, Geschlecht, Religion sowie die sexuelle Identität. Genau nachvollziehen kann man meistens sowieso nicht, weshalb man von einem Vermieter abgelehnt wird. Allerdings kann durchaus in einem vorherigen Gespräch zugestimmt werden, dass man nicht raucht, kein Instrument spielt oder keine Tiere halten wird.