Gas-Einmalzahlung der Bundesregierung: So kommt man als Mieter an sein Geld

Wie und wann man die Einmalzahlung erhält.

20.11.2022, 09:18 Uhr
Gas-Einmalzahlung der Bundesregierung: So kommt man als Mieter an sein Geld
Sergey Neanderthalec/Shutterstock
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Die Energiekosten sind in den vergangenen Monaten zum ernsthaften Problem geworden. Während zahlreiche Unternehmen Insolvenz anmelden mussten, kämpfen die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls mit den Preisen für Gas und Strom. Die Bundesregierung möchte die Belastung etwas abfedern und zahlt deswegen eine Gaseinmalzahlung aus.

Der Dezember-Abschlag soll erlassen werden. Doch wie kommt man als Mieter oder Mieterin eigentlich an sein Geld? Hat man bereits eine Preiserhöhung für den Bezug des Gases erhalten, muss einem im Dezember ein Teil erstattet werden. So kann man am Ende des Jahres von der Entlastung profitieren.

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Verrechnung mit den Nebenkosten

Hat man jedoch noch keine Erhöhung erhalten, fällt das Prozedere komplizierter aus. Der Vermieter muss die anfallende Differenz mit den Nebenkosten verrechnen. Allerdings ist er nicht dazu verpflichtet, dies sofort zu tun. Er kann sich möglicherweise sogar ein ganzes Jahr Zeit lassen. Bei dieser Option erhalten Mieter ihr Geld erst später. Der Vermieter hat die Möglichkeit, die anfallende Differenz “irgendwann im Jahr 2023” zu verrechnen. Deshalb muss man sich in diesem Falle noch etwas gedulden, bis man sich über die Entlastung freuen kann.

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