Mittlerweile gibt es kein Hartz 4 mehr. Die staatliche Unterstützung heißt jetzt Bürgergeld. Natürlich sind damit auch weiterhin zahlreiche Regelungen und Voraussetzungen verknüpft. Zudem wurde festgelegt, wer Anspruch auf Mehrbedarf hat.
Darunter fallen Menschen mit Behinderung. Sie müssen mehr Geld vom Staat erhalten. Insgesamt stehen erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern mit Behinderung 35 Prozent des Regelsatzes mehr zu. Normalerweise beträgt dieser 502 Euro. Demnach kann diese Personengruppe mit einem Mehrbedarf von 175,70 rechnen. Insgesamt erhalten die Berechtigten schließlich 677,70 Euro.
Menschen mit Behinderung erhalten Mehrbedarf
Das Geld bekommen die Personen allerdings nur, "wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe tatsächlich gewährt werden."
Menschen mit Behinderung, die sich beispielsweise in einer Ausbildung befinden, haben demnach keinen Mehrbedarf, weil hier Hilfesysteme wie BAföG greifen. Nicht erwerbsfähige Personen mit Behinderung erhalten auch einen Zuschuss.
In diesem Fall handelt es sich um Personen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Markenzeichen „G“ sind. Ihnen stehen ab dem Alter von 15 Jahren 17 Prozent mehr zu. Das wären 85,34 Euro, die zum Regelsatz von 502 Euro hinzukommen. Somit erhalten die Berechtigten insgesamt 587,34 Euro monatlich.