Neues Urteil zu Alkohol am Steuer: Ab wann jetzt die MPU droht

Der „Idiotentest“ darf nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts viel häufiger angeordnet werden.

01.04.2021, 13:30 Uhr
Neues Urteil zu Alkohol am Steuer: Ab wann jetzt die MPU droht
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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass betrunkene Autofahrer schon ab 1,1 Promille, statt wie bisher 1,6 Promille eine MPU (medizinisch-psychologische-Untersuchung) angeordnet werden darf. Die Grenze wurde damit vom Gericht deutlich gesenkt. Früher drohte eine MPU nur, wenn bestimmte weitere Auffälligkeiten dazukamen. Jetzt muss man als Fahrer nicht einmal mehr Ausfallerscheinungen haben, um zur MPU verpflichtet zu werden. Alles, was du darüber wissen musst, erfährst du hier.

MPU droht künftig ab 1,1 Promille

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat entschieden, dass Fahrerlaubnisbehörden jetzt bereits ab 1,1 Promille ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis fordern können. Selbst dann, wenn der Fahrer bei der Kontrolle keine oder nur geringe (alkoholbedingte) Ausfallerscheinungen zeigte. „Alkohol zählt nach wie vor zu den Hauptursachen schwerer Unfälle im Straßenverkehr. Vor allem Hochrisikogruppen wie Alkoholgewöhnte stellen eine enorme Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer dar“, so Verkehrspsychologe Don DeVol vom TÜV Thüringen.

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In der Mitteilung des Gerichts vom 17. März heißt es: „Wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz eines bei seiner Trunkenheitsfahrt festgestellten hohen Blutalkoholpegels keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen aufweist, stelle dies eine aussagekräftige Zusatztatsache dar, und die Behörden müssten annehmen, dass der Betroffene regelmäßig viel trinkt und das auch künftig tun wird. Dieser zusätzliche Umstand rechtfertige demnach die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens - trotz eines Werts von unter 1,6 Promille.“

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Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig sehen bei Personen, die aufgrund ihres Trinkverhaltens eine hohe Alkoholgewöhnung erreicht haben, eine erhöhte Rückfallgefahr. Einmal an den Alkohol gewöhnt, können Betroffene die Auswirkungen ihres Konsums auf die Fahrsicherheit nicht mehr realistisch einschätzen und sind eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer.

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