Neue Regel auf Supermarkt-Parkplätzen: Darauf müssen Autofahrer achten

Ab sofort müssen Autofahrer in Deutschland eine Regeländerung auf Supermarkt-Parkplätzen beachten.

18.01.2024, 18:50 Uhr
Neue Regel auf Supermarkt-Parkplätzen: Darauf müssen Autofahrer achten
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Gerade auf Parkplätzen von Einkaufszentren, Supermärkten und Baumärkten spielen sich oft unangenehme Verkehrssituationen ab, bei denen keiner so recht weiß, wer denn nun Vorfahrt hat oder wer den nächsten freien Parkplatz erhalten darf, falls von beiden Fahrtrichtungen wartende Kunden mit ihren Fahrzeugen stehen. In der Regel gelten solche Flächen als Privatbesitz und sind entkoppelt vom offiziellen Straßenverkehr. Dennoch galt oft die allgemeine Vorstellung, dass auch hier dieselben Regeln anwendbar sind, wie sie die Straßenverkehrsregelung vorsieht.

Eine der wichtigsten und selbstverständlichsten von allen ist das „Rechts vor Links“ – Fahrgebot. Das wird in der Regel immer dann angewendet, wenn die aufgestellten Verkehrszeichen nicht etwas anderes fordern, oder falls erst gar keine solche Schilder aufgestellt sind. Laut einem neuen höchstrichterlichen Urteil des Bundesgerichtshofes ist das aber so nicht immer anwendbar. Konkret wurde sich bezogen auf einen Unfall in Lübeck, bei dem zwei Autofahrer miteinander kollidierten und die Schuldfrage strittig war.

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Dabei hatte sich der von rechts kommende Autofahrer auf die bekannte „Rechts vor links“ – Regel berufen. Das höchste Bundesgericht sah das aber etwas anders. Diese gängige Vorfahrtsregel würde wegen der besonderen Beschaffenheit solcher Parkplätze nicht anwendbar sein. Im Urteil heißt es, dass Parkplätze primär zum Be- und Entladen von Fahrzeugen gedacht sind und daher keine herkömmlichen Fahrbahnen darstellen. Aus diesem Grund wäre eine strikte Vorfahrtsregel für die Autofahrer nicht erforderlich oder anwendbar.

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Autofahrer sollten neue Regel auf Supermarkt-Parkplätzen kennen

Die Lösung, so das Gericht, solle sein, dass sich die Autofahrer miteinander verständigen, zum Beispiel durch Handzeichen oder Gesten. Außerdem ist deutlich erhöhte Vorsicht während der Fahrt geboten, da Fußgänger die Flächen gleichermaßen nutzen und dabei unvorhergesehen aus jeder Richtung auftauchen könnten. Das Gericht kommentierte zwar, dass die „Rechts vor Links“ – Regel in den Köpfen der Autofahrer auf Parkplätzen weiter präsent wäre, aber dass solches Denken nicht dazu führen sollte, dass der von rechts kommende Fahrer sich automatisch die Vorfahrt genehmigt. Im besagten Lübecker Fall wurde die Rechtsfrage folgendermaßen entschieden: Wer schneller fuhr, zahlt auch mehr.

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Die entstandenen Sachschäden wurden in einem Verhältnis von 70- zu 30 Prozent zwischen den beiden Parteien aufgeteilt, weil beide offensichtlich zu schnell fuhren. Die neue Regel findet übrigens nur dann Anwendung, wenn nicht explizit auf ein „Rechts vor Links“-Gebot beim Auffahren auf die Parkfläche hingewiesen wurde. Auch dem Hinweis an der Einfahrt, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu gelten hat, ist dann vorrangig Folge zu leisten. Die beste Möglichkeit, Kollisionen und die damit verbundenen Schwierigkeiten und Diskussionen zu vermeiden, ist eine angepasste, defensive Fahrweise und ein besonnenes Gemüt. Auf ein paar Sekunden kommt es dort sicherlich nicht an.