Neue Bußgelder für Autofahrer: Ab 2024 drohen saftige Strafen

2024 steigen die Bußgelder und die damit verbundenen Strafen für Autofahrer an. Doch Deutschland kooperiert hierbei auch mit einem Nachbarland. Wer nicht aufpasst, muss tief in die Tasche greifen.

31.12.2023, 11:50 Uhr
Neue Bußgelder für Autofahrer: Ab 2024 drohen saftige Strafen
Symbolbild © istockphoto/filmfoto
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Kooperation ermöglicht Strafverfolgung Ob zu schnell gefahren oder falsch geparkt: Ab 2024 ist es möglich, dass Bußgelder für Autofahrer Länderübergreifend verhängt und vollstreckt werden. Durch eine neue Regelung und einer Kooperation zwischen Deutschland und der Schweiz, kann es für Verkehrssünder künftig teuer werden. Bislang konnten Raser oder Falschparker ihre Knöllchen aus der Schweiz außer Acht lassen, denn es war schlicht nicht möglich, diese hierzulande zu vollstrecken. Wer jetzt jedoch ein Bußgeld kassiert, der sollte als Autofahrer oder generell als Verkehrsteilnehmer achtsam sein: Ab sofort können auch Vergehen in der Schweiz belangt werden. ADAC erklärt das Vorgehen Künftig drohen den Verkehrssündern ordentliche Strafen, denn in der Schweiz gelten deutlich höhere Bußgelder und Strafen für Temposünder und Falschparker. Verglichen mit Deutschland liegen die Strafen in einen hohen Bereich. Und: Sie dürfen jetzt auch von der Schweiz aus nach Deutschland vollstreckt werden. Der ADAC rät daher, die Strafzettel aus dem Nachbarland nicht zu ignorieren, sondern zu prüfen und gegebenenfalls zu bezahlen. Laut Berichten aus Bußgeldkatalog-Protalen kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 km/h bis zu 15 km/h in Deutschland bis zu 68,50 Euro in Deutschland. In der Schweiz kostet das gleiche Vergehen 100 Schweizer Franken, was 107,06 Euro entspricht. Doch nicht nur die deutschen Verkehrssünder werden künftig zur Kasse gebeten. Andersherum erfolgt ebenso eine Vollstreckung, wenn Schweizer Verkehrsteilnehmer in Deutschland falsch parken oder sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Laut ADAC gibt e hierfür eine klare Regelung. Um eine Vollstreckung in beiden Ländern, also grenzübergreifend, zu ermöglichen, "muss das Bußgeld mit Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland bzw. 80 Schweizer Franken in der Schweiz übersteigen". Doch auch dies sollte kein Freifahrtschein sein, um im jeweiligen Nachbarland Verkehrssünden zu begehen.