Knaller: Versicherungspflicht für Rasenmäher

Immer mehr Kosten kommen auf die Bürger zu. In Kürze kommt es zu einer Versicherungspflicht für Rasenmäher. Hobby-Gärtner und all jene, die den Rasen mähen, müssen sich an die neue Regelung halten.

20.12.2023, 12:50 Uhr
Knaller: Versicherungspflicht für Rasenmäher
Symbolbild © istockphoto/stoncelli
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Hammer für Hobby-Gärtner: Versicherungspflicht für Rasenmäher kommt Sicherlich schlagen jetzt einige Hobby-Gärtner die Hände über dem Kopf zusammen und sagen: ″Das darf doch alles nicht mehr wahr sein!‶ Ist es aber. Denn bald schon soll es zu einer Versicherungspflicht für Rasenmäher kommen. Diese betrifft aber nicht nur professionelle Gartendienste, sondern alle Bürger. Rasenmähen ist für viele eine Art Entspannung, für andere ist es ein lästiger Teil, der zur Gartenarbeit nun einmal dazu gehört. Wer einen schönen Rasen erhalten möchte, der muss gelegentlich den Rasen entsprechend pflegen. Dazu gehört auch das Rasenmähen. Doch genau hier droht bald eine gefährliche Versicherungsfalle. Pflicht missachtet: Bußgelder drohen Zahlreiche Gartenbesitzer gönnen sich, zur Erleichterung der Rasenpflege, einen Aufsitzrasenmäher. Diese sind praktisch und können, die Arbeit nicht nur erleichtern, sondern auch viel Zeit beim Rasenmähen sparen. Allerdings könnte die Nutzung dieser Rasenmäher bald zu einem teuren Spaß werden. Laut Medienberichten soll die Bundesregierung Pläne umsetzen wollen, bei denen es um eine Versicherungspflicht für diese Rasenmäher gehen soll. Darunter fallen laut Bundesregierung "selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bis zu 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit". Sie sollen in Zukunft versicherungspflichtig sein. Wer muss das Gefährt versichern? Ab dem 23.12.2023 sollen die Aufsitzrasenmäher in die Versicherungspflicht aufgenommen werden. Wer künftig das Gerät auf öffentlichem Grund nutzt, also kleine Wege, Straßen oder öffentliche Flächen, der benötigt für sein Gartengerät eine passende Versicherung. Hierfür muss der Halter eine Haftpflichtversicherung abschließen. Sollte man ohne die entsprechende Versicherung angetroffen werden, so ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldstrafe nach sich ziehen kann. Doch damit nicht genug: Man kann sogar Gefahr laufen, eine Freiheitsstrafe zu kassieren. Es lohnt sich jedoch laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) zu prüfen, ob Arbeitsmaschinen in der allgemeinen privaten Haftpflicht bereist enthalten sind. Ist dies der Fall, kann der Aufsitzrasenmäher weiter genutzt werden, ohne, dass er extra versichert werden muss. Wer jedoch keine allgemeine private Haftpflichtversicherung besitzt, der ist dazu angehalten aufgrund der Versicherungspflicht für Rasenmäher eine solche nunmehr abzuschließen.