Klimaaktivisten angeklagt: Schwere Vorwürfe gegen "Letzte Generation" erhoben

Es sind schwere Tage für die "Letzte Generation". Fünf Klimaaktivisten, die Mitglieder der Organisation sind, wurden von der Staatsanwaltschaft angeklagt.

24.05.2024, 21:51 Uhr
Klimaaktivisten angeklagt: Schwere Vorwürfe gegen "Letzte Generation" erhoben
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Gegen die Klimaschutzorganisation „Letzte Generation“ werden schwere Vorwürfe erhoben. Fünf Mitglieder der Gruppe müssen sich schon bald in einem Prozess verantworten, denn sie wurden von der Staatsanwaltschaft Neuruppin angeklagt. Seit rund eineinhalb Jahren wurde gegen die Betroffenen ermittelt und es kam zu mehreren Durchsuchungen in verschiedenen Bundesländern.

Auch die Staatsanwaltschaften in Flensburg und München ermitteln mittlerweile gegen die Klimaaktivisten. Hintergrund ist der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Es kam zu mehreren Attacken gegen Anlagen der Ölraffinerie PCK Schwedt und eine Ölleitung in Brandenburg. Auch Aktionen gegen den Berliner Flughafen und das Barberini Museum sind Gegenstand der Ermittlungen.

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"Letzte Generation": Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen fünf Aktivisten

Die Letzte Generation meldete sich natürlich zu Wort und erklärte, dass es sich um einen Einschüchterungsversuch handele. Zudem werden ihre Aktionen angeblich zu Unrecht kriminalisiert. Wann der Prozess starten wird, ist allerdings noch unklar. Diese Entscheidung wird von der Staatsschutzstrafkammer getroffen. „Was für ein vernichtendes Signal an alle Menschen, die sich in dieser Menschheitskrise friedlich engagieren, uns als kriminelle Vereinigung vor Gericht zu zerren“, erklärte einer der Angeklagten in einem Statement, veröffentlicht durch die Letzte Generation.

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Auch die Staatsanwaltschaft Neuruppin meldete sich zu Wort und betonte: „Der Tatvorwurf betrifft die Beschuldigten als Mitglieder einer Teilgruppe der ‚Letzten Generation‘, die sich in Differenzierung zur gesamten Gruppierung der ‚Letzten Generation‘ zur Begehung von Straftaten einigen Gewichts bereit erklärt und sich an diesen beteiligt haben.“ Schlimmstenfalls droht den Betroffenen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

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