Rückzahlung möglich: Kunden können sich Klage gegen Amazon anschließen

Gegen Amazon Prime wurde kürzlich eine Sammelklage freigeschaltet. Tausende Kunden haben nun die Möglichkeit, sich anzuschließen.

24.05.2024, 15:07 Uhr
Rückzahlung möglich: Kunden können sich Klage gegen Amazon anschließen
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Amazon hat mit seinem Streaming-Dienst offensichtlich zu wenig verdient. Das war wohl Grund genug für die Finanz-Strategen der US-Handelsriesen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Amazon-Prime-Video-Kunden zu ändern – einseitig wohlgemerkt. Die sollen nämlich, wenn sie zukünftig nicht von Werbe-Einblendern belästigt werden wollen, monatlich 2,99 Euro extra bezahlen, also rund 36 Euro mehr im gesamten Jahr.

Das hat zu einem großen Aufruhr in der treuen Video-Gemeinde des Streaming-Riesen geführt und Amazon sieht sich daher einer Klage der deutschen Verbraucherschützer ausgesetzt. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am Donnerstag eine entsprechende Sammelklage freigeschaltet, in der „Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse“ anmelden können.

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Amazon wird Werbung auf Prime Video zum Verhängnis

Die Behörde mit Sitz in Bonn sieht die Beschwerden der Verbraucherschützer gegen die eigenmächtigen Machenschaften des Konzerns damit als zulässig an. Begonnen hat der Vorgang gegen Amazon durch die Verbraucherzentrale Sachsen. Seit Februar zeigt Prime Video Werbe-Trailer, und zwar vor und während des laufenden Programms – angeblich zunächst „im begrenzten Umfang“.

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Laut den Anwälten der Verbraucherschützer handelt es sich dabei allerdings um eine eigenmächtige Vertragsänderung während einer laufenden Vertragszeit, die der Zustimmung des Vertragspartners – also jedes einzelnen Kunden, bedarf. Für die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ergibt sich damit zudem eine „versteckte Preiserhöhung“. Der Verband hat daraufhin Amazon abgemahnt und eine Unterlassungsklage eingereicht. Dieser Klage kann sich nun jeder einzelne Betroffene anschließen und sich über ein Anmeldeformular im Verbandsklageregister des BfJ registrieren lassen.

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Im Erfolgsfall stehen dann die Chancen gut, dass die Verbraucher die 36 Euro pro Jahr an gezahlten Mehrkosten erstattet bekommen. Leider rechnen Rechtsexperten mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer in denen Amazon weiterhin Geld einzieht von denjenigen, die Werbung für den Abo-Standardpreis von rund 90 Euro jährlich nicht ertragen wollen und somit extra zahlen.