Nach umstrittener Aussage: Klage gegen Bundeskanzler Friedrich Merz eingereicht

Gegen den Bundeskanzler Friedrich Merz soll eine Klage eingereicht worden sein. Für seine "Drecksarbeit"-Aussage im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt wurde der CDU-Politiker bereits mehrfach kritisiert.
23.06.2025, 19:24 Uhr
Nach umstrittener Aussage: Klage gegen Bundeskanzler Friedrich Merz eingereicht
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Bundeskanzler Friedrich Merz tätigte vor wenigen Tagen eine Aussage, die eine heftige Debatte ausgelöst hat. Gegen den Politiker wurde nun sogar eine Klage eingereicht. Hinter dieser Klage steht unter anderem der Schauspieler Dieter Hallervorden, der den Kanzler mehrfach kritisierte.

„Noch jemand, der umgehend vor Gericht gehört!“, schrieb Hallervorden unter einen Post von „ZDF heute“ auf Instagram. Gezeigt wurde Merz‘ Aussage zum Nahost-Konflikt. „Das ist die Drecksarbeit, die Israel macht für uns alle“, sagte der 69-Jährige im Interview mit dem TV-Sender. Durch das Regime im Iran wurden „Tod und Zerstörung über die Welt gebracht“.

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"Drecksarbeit": Schwere Vorwürfe gegen Friedrich Merz erhoben

Eine Aussage, die offenbar nicht nur Hallervorden übel aufstieß. Auch zwanzig weitere Personen haben sich der Klage angeschlossen, die bereits dem Generalbundesanwalt und der Staatsanwaltschaft Berlin vorliegen soll. Der Publizist Patrik Baab sowie der BSW-Politiker Andrej Hunko zählen unter anderem zu den Unterzeichnern. Friedrich Merz betonte in dem Interview mit dem ZDF außerdem, dass auch Deutschland von der aktuellen Bedrohungslage betroffen sei. Dennoch werden Konsequenzen für den Bundeskanzler gefordert.

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„Auch wenn der Ort seiner Aussage im Ausland liegt, was strafrechtlich keine unmittelbare Wirkung hätte, ist sie vor allem auf die Wirkung in Deutschland ausgelegt“, heißt es laut der "Berliner Zeitung" in dem Dokument. Die „Drecksarbeit“-Aussage soll den Klägern zufolge zudem gegen die UN-Charta verstoßen und „Nazi-Vokabular“ beinalten. "Wenn ein deutscher Regierungschef in seiner Vorbildfunktion meint, derart offen und öffentlich gegen Artikel 26 verstoßen zu dürfen, könnten sich künftig noch mehr Menschen in Deutschland ermutigt fühlen, Angriffskriege zu propagieren", soll es weiter in der Anzeige heißen. Bisher äußerte sich die Staatsanwaltschaft noch nicht zu dem Vorgang. Ob es tatsächlich Konsequenzen für den Bundeskanzler geben könnte, bleibt abzuwarten.

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