Kinderreisepass abgelöst: Ab sofort gelten diese Dokumente

Wer mit Kindern verreisen möchte, benötigt für den Nachwuchs einen eigenen Ausweis. Bislang galt hierfür der Kinderreisepass, doch dieser ist seit Januar 2024 durch andere Dokumente ersetzt worden.

16.01.2024, 13:50 Uhr
Kinderreisepass abgelöst: Ab sofort gelten diese Dokumente
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Neue Reiseregelungen für Kinder: Kinderreisepass am Ende Seit dem 1. Januar 2024 gelten für das Reisen mit Kindern neue Regelungen, die eine Abschiedsnote für den Kinderreisepass und die dazugehörigen Dokumente beinhalten. Eltern haben nicht länger die Wahl, denn der Kinderreisepass wurde abgeschafft. An seine Stelle tritt nun der normale elektronische Reisepass. Diese Änderung bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Bislang konnten Eltern zwischen dem herkömmlichen Reisepass und dem kostengünstigeren Kinderreisepass wählen. Doch seit dem 1. Januar 2024 ist der Kinderreisepass passé. Trotz des höheren Anschaffungspreises des regulären Reisepasses ergeben sich im Gegenzug verschiedene Vorteile. Wichtig zu wissen: Solange der Kinderreisepass noch gültig ist, können Kinder weiterhin damit reisen. Doch ab dem Zeitpunkt der Erneuerung muss auf den elektronischen Reisepass umgestiegen werden. Europaweite Gültigkeitsbegrenzung seit 2021 Bereits seit dem 1. Januar 2021 gilt europaweit eine Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen auf maximal zwölf Monate. Egal, ob es sich um eine Neuausstellung oder Verlängerung handelt, nach einem Jahr wird das Dokument ungültig. Als Gründe für die Abschaffung nennt das Gesetz den hohen Aufwand aufgrund des kurzen Gültigkeitszeitraums sowie die eingeschränkte Nutzbarkeit im Vergleich zum normalen Reisepass, der nicht von allen Ländern akzeptiert wurde. Während der Kinderreisepass mit 13 Euro günstiger war, schlägt der normale Reisepass mit 60 Euro zu Buche. Ein Blick auf die Kosten verdeutlicht weitere Unterschiede. Die Ausstellungskosten für einen Kinderreisepass betragen 13 Euro, während für einen herkömmlichen Reisepass 60 Euro anfallen; bei Personen unter 24 Jahren sind es jedoch reduzierte 37,50 Euro. Der Kinderreisepass richtet sich an Kinder bis 12 Jahre und besitzt eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten. Im Gegensatz dazu gilt der Reisepass für alle deutschen Staatsbürger, unabhängig vom Alter, und bietet eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren, bzw. 6 Jahren für Personen unter 24 Jahren. Die Verlängerung des Kinderreisepasses ist mehrmals möglich, kostet jedoch 6 Euro, während der herkömmliche Reisepass nicht verlängert werden kann. Der Kinderreisepass ist nicht biometrisch, während der Reisepass biometrische Merkmale enthält. Beide Dokumente ermöglichen Reisen innerhalb der EU, jedoch ist die Nutzung des Kinderreisepasses außerhalb der EU eingeschränkt im Vergleich zum regulären Reisepass, der weltweit akzeptiert wird. Alternative zum Kinderreisepass: Der normale Reisepass Für Kinder gibt es bereits heute die Möglichkeit, einen normalen Reisepass mit einer Gültigkeit von sechs Jahren zu beantragen. Dadurch entfallen jährliche Behördengänge zur Verlängerung und neue Passbilder sind ebenfalls erst nach Ablauf der sechs Jahre erforderlich. Die Kosten belaufen sich auf 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren. Gut zu wissen: Reisen innerhalb der EU können mit dem Personalausweis erfolgen. Bei Reisen außerhalb der EU ist hingegen der Reisepass mit Chip erforderlich. Fazit: Vor- und Nachteile der Neuregelung Die Abschaffung des Kinderreisepasses bringt eine einheitliche Lösung für deutsche Staatsangehörige, unabhängig vom Alter. Eltern sollten jedoch die individuellen Bedürfnisse und Reisegewohnheiten ihrer Kinder berücksichtigen, um die beste Alternative zu wählen. Der elektronische Reisepass bietet eine langfristige Gültigkeit und Akzeptanz weltweit, während der Kinderreisepass vor allem für kurzfristige Reisen praktisch war.