Der Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ, gilt in Deutschland als stetiges Streitthema. Das liegt nicht nur an den teils undurchsichtigen Investitionen der öffentlich-rechtlichen Sender wie dem RBB, die bereits zu zahlreichen Skandalen geführt haben, sondern auch an den immer weiter ansteigenden Gebühren.
Im Allgemeinen scheinen immer mehr Bürger unzufrieden mit den Inhalten von ARD, ZDF und Co. zu sein. Zudem wird die Verweigerung der Zahlung, die immerhin 18,36 Euro pro Monat beträgt, von Jahr zu Jahr häufiger. Kürzlich kam es zu einer Klage, die vorerst vor zwei Gerichten gescheitert ist. Die Klägerin legte jedoch Revision ein.
Die GEZ wird erneut auf den Prüfstand gestellt
Diese wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen, was bedeutet, dass die GEZ tatsächlich in Gefahr sein könnte. Als Begründung wurde nämlich angegeben, dass es sich bei der Klage um eine „grundsätzliche Bedeutung“ handele und der Rundfunkbeitrag laut der Klägerin „in Wahrheit eine Steuer“ sei. Eine Gebühr setzt eine konkrete Gegenleistung voraus, die jedoch bei der GEZ von den Bürgern im abgabenrechtlichen Sinne nicht erhalten werden könne. Wenn durch die Klage tatsächlich belegt werden kann, dass es sich um eine Steuer handelt, steht der Rundfunkbeitrag auf der Kippe.
Den Bundesländern würde zur Erhebung einer solchen Steuer nämlich die Gesetzgebungskompetenz fehlen und die GEZ wäre verfassungswidrig. Zudem kritisiert die Klägern die Kompetenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgrund einer fehlenden „Meinungsvielfalt“. Ein Punkt, der bereits von zahlreichen Kritikern angeführt wurde. Was die Klägerin durch ihr Vorgehen tatsächlich erreichen kann, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.