Die kühle Jahreszeit naht und es wird wieder früher dunkel auf den Straßen. Autofahrerinnen und Autofahrer sind im Winter besonderen Witterungsbedingungen ausgesetzt. Auch ein Gesetz wird besonders wichtig, welches nur die wenigsten Fahrer kennen.
Es kommt hinzu, dass durch Energiesparmaßnahmen die Lampen früher ausgehen als sonst. Deshalb sollte dem Gesetz nun noch mehr Beachtung geschenkt werden. Wer seinen Wagen auf einer schlecht beleuchteten Straße parkt, muss dafür sorgen, dass das Parklicht eingeschaltet ist. Dies soll der Unfallgefahr bei Dunkelheit entgegenwirken und dafür sorgen, dass man die parkenden Autos besser sieht.
Parklicht einschalten
Möchte man also Dellen und oder sogar Schlimmeres vermeiden, sollte man sich dringend an dieses Gesetz halten. Kommt es aufgrund eines ausgeschalteten Parklichts zu einem Unfall, trägt man zudem eine Teilschuld und muss einen Anteil der durch den Schaden entstandenen Schulden aus eigener Tasche begleichen.
Das Parklicht ist jedoch nur innerorts zulässig. Außerhalb geschlossener Ortschaften muss sogar das Standlicht aktiviert werden. Die Leuchtkraft ist zwar relativ schwach, reicht aber dennoch aus, um von anderen Autofahrern gesehen zu werden.