GEZ: Sender treiben Rundfunkbeitrag jetzt selbst ein

Der GEZ-Beitrag muss in Deutschland jeden Monat gezahlt werden. Wer das nicht tut, riskiert drastische Konsequenzen. Dieser Ablauf kommt nun auf die Bürger zu.

10.09.2024, 10:00 Uhr
GEZ: Sender treiben Rundfunkbeitrag jetzt selbst ein
IMAGO / Ulrich Wagner
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Die GEZ, mittlerweile bekannt als Rundfunkbeitrag, gilt als Streitthema. In den vergangenen Monaten sind die kritischen Stimmen immer lauter geworden. Tatsächlich hat es eine Änderung bei der Eintreibung der Gebühren gegeben. Allerdings wird dennoch über eine Anhebung der Kosten diskutiert.

Monatlich müssen fast alle Bürgerinnen und Bürger 18,36 Euro bezahlen. Nicht gezahlte Gebühren wurden bisher von den Kommunen und Städten eingetrieben. Dieses Prozedere ändert sich nun. Die Abteilung „Beitragsservice“ der Rundfunkanstalt ist nun für die Eintreibung versäumter Zahlungen verantwortlich. Erste Städte haben bereits im Januar mit der Eintreibung aufgehört, nachdem es spezielle Testphasen gegeben hat.

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IMAGO / Panama Pictures

Diese Konsequenzen drohen, wenn man den GEZ-Beitrag nicht zahlt

Tatsächlich gibt es nur wenige Ausnahmen, in denen man nicht dazu verpflichtet ist, den GEZ-Beitrag zu zahlen. Dazu zählen beispielsweise Empfänger einiger Sozialleistungen oder auch Rentner, denen nicht genug Geld zur Verfügung steht und die daraufhin ebenfalls Unterstützung beantragt haben. Die Einwohnermeldeämter geben alle vier Jahre die Daten aller volljährigen Bürger an den Beitragsservice weiter, damit abgeglichen werden kann, wer die Gebühren zahlen muss und wer nicht.

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Hat man den Rundfunkbeitrag nicht gezahlt, erhält man ein entsprechendes Schreiben und kann unter bestimmten Bedingungen auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Es fällt aber nicht nur ein Säumniszuschlag an. Wer nicht antwortet, riskiert weitere Vollstreckungsmaßnahmen. Die neue Handhabung soll zur bürokratischen Entlastung der Städte führen. Die Sender und der Beitragsservice sorgen zudem dafür, dass weitere Vollstreckungsmaßnahmen veranlasst werden, wenn der Schuldner nicht reagiert.

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