GEZ-Befreiung: In diesem Fall musst du nicht bezahlen

Kennst du die Gründe, wann du auf das Zahlen des Rundfunkbeitrages verzichten kannst? Verbraucher sollten die Ausnahme kennen!

09.09.2024, 13:27 Uhr
GEZ-Befreiung: In diesem Fall musst du nicht bezahlen
IMAGO / Christian Ohde
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Hast du dich schon gefragt, wie der Rundfunkbeitrag funktioniert und ob du eventuell davon befreit werden kannst? Seit 2013 gibt es die alte GEZ-Gebühr nicht mehr. Jetzt zahlt jeder Haushalt einen festen Beitrag von 18,36 Euro pro Monat an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ – egal wie viele Rundfunkgeräte man besitzt.

IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

Doch nicht jeder muss diesen Beitrag entrichten. Es gibt bestimmte Bedingungen, unter denen du dich von der Gebühr befreien lassen kannst. Lass uns gemeinsam herausfinden, ob du zu den Personen gehörst, die Anspruch auf eine Befreiung haben.

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Für Rentner gibt es gute Nachrichten: Wenn du Grundsicherung oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) erhältst, kannst du dich unter bestimmten Umständen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Allerdings gilt das nicht für Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld – hier gibt es keine Befreiung.

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Außerdem gibt es Regelungen für Menschen, die pflegebedürftig sind. Ein Pflegegrad allein reicht nicht aus, um von der Gebühr befreit zu werden. Es müssen zusätzliche Leistungen oder bestimmte Arten der Pflege vorliegen. Wenn du in Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz lebst und Pflegegeld erhältst, kannst du dich ebenfalls von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Auch Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz zählen als Gründe für eine Befreiung.

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Und wenn du in ein Pflegeheim umziehst, wird die Gebühr für dich ebenfalls nicht mehr fällig. In diesem Fall kannst du dich ebenfalls von der Beitragszahlung abmelden.

Es lohnt sich also, sich über diese Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls den Antrag zur Befreiung zu stellen.