Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in Deutschland würden sich gerne von der GEZ befreien lassen. Das hängt nicht immer nur an der Höhe des Rundfunkbeitrags oder der Unzufriedenheit mit dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Tatsächlich wird das Angebot durch den Streaming-Trend wesentlich weniger genutzt.
Insbesondere die jüngere Generation setzt lieber auf ein TV-Angebot über das Internet. Der Kabelanschluss wird nicht mehr gebraucht und auch die Inhalte, die gestreamt werden, haben zumeist nicht mehr viel mit den gängigen Fernsehsendern zu tun. Kein Wunder, denn durch die Abos lassen sich Filme und Serien ohne Werbung streamen.
Diese GEZ-Regeln gelten, wenn man keinen Kabelanschluss hat
Wer sich über die neuesten Nachrichten informieren will, tut dies vorzugsweise über das Internet und somit hinkt das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch in diesem Bereich hinterher. Demnach fragen sie die Verbraucher, ob sie in einem solchen Fall überhaupt noch GEZ-Beiträge zahlen müssen. Tatsächlich reicht es nicht aus, das Angebot nicht zu nutzen, um sich befreien lassen zu können. Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt nämlich so oder so die Beitragspflicht.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob ein Kabelanschluss oder ein Empfangsgerät vorhanden ist. Wer Streamingverträge abgeschlossen hat, kann zudem häufig auf das Live-TV zugreifen. Somit steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk also weiterhin zur Verfügung. Lediglich Personen, die Sozialhilfe, Bürgergeld, BAföG, Asylbewerberleistungen, Altersgrundsicherung, Pflegegeld oder Blindenhilfe erhalten, können sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen.