Tausende Bürgerinnen und Bürger haben nur noch wenige Tage Zeit, um einen großzügigen Zuschuss zu beantragen. Schon Ende Juni läuft die Frist aus. Wer sich jetzt aber noch bemüht, kann bis zu 1.500 Euro für das Jahr 2023 erhalten.
Alle Pflegebedürftigen ab Grad Eins können die sogenannte Entlastungsleistung beanspruchen. Normalerweise wird das Geld monatlich ausgezahlt und beträgt 125 Euro. Wer die Unterstützung rückwirkend für 2023 beanspruchen möchte, muss sofort handeln und erhält eine einmalige Auszahlung für das ganze Jahr. Die Entlastungsleistung soll dazu genutzt werden, um Kosten auszugleichen, die bei der Betreuung, Unterstützung im Haushalt und Begleitung bei Besorgungen entstehen.
Pflegebedürftige erhalten großzügigen Zuschuss
Der Betrag ist allerdings diesmal für jeden Pflegegrad derselbe. Der Zuschuss wurde ins Leben gerufen, um die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu erhalten und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten. Somit möchte man dafür sorgen, dass die Betroffenen so lange wie möglich zu Hause leben können und nicht in ein Heim müssen. Wer den Entlastungsbeitrag noch nicht genutzt hat, kann diesen nun immer noch nachträglich beantragen.
Auch, wer nur einige Monate des vergangenen Jahres Unterstützung benötigt hat, kann den nachträglichen Antrag stellen. Der Anspruch für das entsprechende Jahr besteht bis Ende Juni des Folgejahres. Natürlich ist auch weiterhin eine Auszahlung möglich, die ab sofort in Kraft tritt. Bei einem solchen Antrag muss aber keine Frist beachtet werden. Um die Auszahlungen kümmert sich die jeweilige Pflegekasse.