GEZ abmelden: In diesen drei Fällen ist es möglich

Millionen Bürger haben die Möglichkeit, sich von den GEZ-Gebühren befreien zu lassen.

14.12.2023, 08:15 Uhr
GEZ abmelden: In diesen drei Fällen ist es möglich
IMAGO / Zoonar
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Die Rundfunkgebühr ist für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger zum Laster geworden. In den vergangenen Monaten kam es bei den öffentlich-rechtlichen Sendern immer wieder zu Skandalen, die das Misstrauen der Verbraucher verstärkten.

Zudem hagelt es für zahlreiche Sendungen und Formate immer größere Kritik. Auch die Höhe des GEZ-Beitrags ist vielen ein Dorn im Auge. Einige Politiker fordern bereits, dass die Gebühren sinken müssen. Stattdessen fordern die Sender allerdings sogar noch eine Erhöhung der Zahlung, die momentan 18,36 Euro pro Monat beträgt und zumeist quartalsweise entrichtet wird. 

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Millionen Bürger müssen keine GEZ bezahlen

Allerdings muss nicht jeder diese Summe zahlen. Tatsächlich kann man sich in drei bestimmten Fällen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Bei der ersten betroffenen Personengruppe handelt es sich um Studentinnen und Studenten, die BAföG erhalten: „Wer BAföG erhält und nicht bei seinen Eltern wohnt, kann sich auf An­trag vom Rund­funk­beitrag be­freien lassen. Die Be­freiung gilt auch für Ehe­partner oder ein­ge­tragene Lebens­partner, je­doch nicht für andere Mit­bewohner“.

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Auch Empfänger von Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Bürgergeld müssen keine GEZ entrichten. Ausgenommen sind jedoch Empfänger von Arbeitslosengeld I, Übergangsgeld oder Wohngeld. Der dritte Fall betrifft Menschen mit Behinderung. Personen, die taub oder blind sind, haben Anspruch auf die Befreiung von der Beitragspflicht. Jeder, der die GEZ abmelden möchte, muss natürlich zuvor entsprechende Nachweise zusammentragen und die nötigen Bescheinigungen einreichen. 

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