Durchgesickert: GEZ will Rundfunkgebühr drastisch erhöhen

Ein Raunen geht durch die Bevölkerung, denn wie es heißt, will die GEZ die Rundfunktgebühr drastisch erhöhen. Tatsächlich könnte dies sogar früher, als erwartet anstehen.

08.12.2023, 12:00 Uhr
Durchgesickert: GEZ will Rundfunkgebühr drastisch erhöhen
IMAGO / Zoonar
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GEZ schockiert Verbraucher In Zeiten, in denen alles immer teurer zu werden scheint, kommt eine Erhöhung der Gebühren nicht besonderes gelegen. Doch jetzt ist offenbar durchgesickert, dass die GEZ vorhaben soll, die Rundfunkgebühr deutlich zu erhöhen. Die Öffentlich-Rechtlichen sollen dabei darauf setzen, die derzeit fällige Monatsgebühr drastisch anzuheben. In Deutschland muss jeder Haushalt den sogenannten Rundfunkbeitrag leisten. Dieser ist monatlich fällig und beträgt derzeit 18, 36 Euro. Am Freitag, dem 17. November 2023 soll ein Dokument aufgetaucht sein, nachdem ein Expertengremium, das KEF, einen Entwurf ausgearbeitet haben soll, der eine kräftige Erhöhung vorsieht. Die Rundfunkgebühr soll steigen Wer hätte es gedacht: Die schlimmsten Befürchtungen der Konsumenten werden wahr. Bereits ab 2025 soll die GEZ die Rundfunkgebühr erhöhen können. Dann müssen deutsche Haushalte 18,94 Euro im Monat abdrücken. Die Bundesländer müssen der Empfehlung Anfang 2024 erst noch zustimmen. Der überwiegende Teil der eingenommenen Rundfunkbeiträge kommen den Sendeanstalten der ARD, ZDF und dem Deutschlandradio zu Gute, die sich darüber finanzieren. Im Jahr 2022 kamen so 8,4 Milliarden Euro zusammen. Die Öffentlich-Rechtlichen können nicht selbstständig die Beiträge erhöhen. Ein einstimmige Zustimmung der Bundesländer ist, laut Staatsvertrag dazu nötig. Konflikte vorprogrammiert Die Expertenkommission kann zwar ihren Entwurf vorlegen, ob diesem dann stattgegeben wird, hängt von den Bundesländern ab. Und hier droht derzeit Konfliktpotenzial. Da es, besonders in den aktuellen Zeiten kaum Akzeptanz für eine Erhöhung in der Bevölkerung gebe, haben bereits einige Ministerpräsidenten angekündigt, dem Vorhaben nicht zustimmen zu wollen. Sollte es zu keiner Zustimmung kommen, ist der nächste Schritt vor das Bundesverfassungsgericht. Dort würde es dann zu einem Streit kommen, über den das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss.