Gerichtsurteil: Preiserhöhungsklauseln von Netflix und Spotify sind unwirksam

Vor Gericht kam es zu einem herben Rückschlag für Netflix und Spotify. Was das für die User bedeutet.

25.11.2023, 09:15 Uhr
Gerichtsurteil: Preiserhöhungsklauseln von Netflix und Spotify sind unwirksam
Ruggiero Scardigno/Shutterstock
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Es ist ein herber Rückschlag für Netflix und Spotify und gleichzeitig eine gute Nachricht für Kundinnen und Kunden. Das Kammergericht in Berlin hat von den Anbietern verwendete Preiserhöhungsklauseln für unwirksam erklärt. 

In diesen Klauseln wurde bisher festgelegt, dass es nicht der Zustimmung der Kunden bedarf. Das wird sich künftig jedoch ändern. Die Anbieter dürfen keine Preiserhöhungen mehr vornehmen, ohne sich vorher die Zustimmung der User einzuholen. "Das Kammergericht Berlin hat eine richtungsweisende Entscheidung im Sinne der Verbraucher:innen getroffen. Die vom vzbv angegriffenen Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix sind demnach nicht nur unzulässig. Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten“, erklärt Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv.

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Das bedeutet das Urteil gegen Netflix und Spotify für die User

Schließlich ging Brockfeld ins Detail: „Denn nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kund:innen zugestimmt haben. Das Kammergericht erklärt, dass sich Netlix und Spotify ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer Nutzer:innen zu einer Preiserhöhung einholen könnten. Die Urteile sind ein starkes Signal." Somit wurde von dem Berliner Gericht im Sinne der Verbraucher entschieden. 

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In den letzten Monaten kam es gleich bei mehreren Streaminganbietern zu Preiserhöhungen. Nicht nur Netflix und Spotify passen ihr Angebot stetig an. Auch bei Disney und Amazon sind werbefinanzierte Abos in der Mache, was wiederum eine kommende Preiserhöhung des Standardabos nach sich zieht. Wie die Anbieter in Deutschland künftig verfahren werden, bleibt abzuwarten. Der vzbv hatte vor dem Landgericht Berlin zuvor Klage gegen die Klauseln von Spotify und Netflix erhoben.  

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