Für Familien: Diese Änderungen stehen bevor

Ca. 5,6 Millionen Kinder sind derzeit von Armut unmittelbar bedroht. Um Familien schnell helfen zu können, soll es bald einige Änderungen geben.

09.12.2023, 16:50 Uhr
Für Familien: Diese Änderungen stehen bevor
Ground Picture/Shutterstock
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Kindergeld und Kinderzuschlag als finanzielle Hilfe für Familien Das Kindergeld für Familien gibt es ab dem ersten Kind schon seit 1975. In der Anfangszeit dieser finanziellen Hilfe war das nicht so. Beim Vorgänger haben Eltern zunächst mit vielen Kindern und später erst ab dem dritten Kind Unterstützung erhalten. Bis 2012 spielte auch das Einkommen der Eltern eine Rolle, ob eine Familie Anspruch auf Kindergeld hatte oder nicht. Seit einigen Jahren steht jeder Familie mit wenigstens einem Kind Kindergeld zu. Die Höhe war dabei nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Seit 2023 gibt es für jedes Kind 250 Euro, egal, ob es das erste oder das vierte Kind ist. Beziehen Familien zum Beispiel Wohngeld, steht ihnen auch noch der Kinderzuschlag zu, der je nach Einkommen der Eltern unterschiedlich hoch ausfällt. Der Kinderzuschlag muss extra beantragt werden. Diese Änderungen soll es bald geben Wie Auswertungen der Bundesrepublik zeigen, haben viele Familien den Kinderzuschlag nicht in Anspruch genommen, obwohl er ihnen zustand. Auch die Leistungen aus dem Paket „Bildung und Teilhabe“ blieben unangerührt. Um den Eltern schnell helfen zu können, sollen für Familien nun einige Änderungen kommen. So soll das Kindergeld zukünftig wegfallen und durch den sogenannten Kindergarantiebetrag ersetzt werden. Das ist das ehemalige Kindergeld und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt. Hinzu kommt der sogenannte Kinderzusatzbetrag, Dieser ist nach Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Dazu wird der ehemalige Kinderzuschlag weiterentwickelt. So sollen auch Eltern mit ihren Kindern Anspruch haben, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Zukünftige Anlaufstellen Eine weitere Änderung ist die vereinfachte Antragstellung. Diese kann zukünftig nämlich online erfolgen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann den Antrag natürlich weiterhin vor Ort abgeben. Dafür wird es in Zukunft eine Anlaufstelle, den Familienservice der Bundesagentur für Arbeit geben. Hier laufen die Anträge für alle Kinderleistungen zusammen. Damit soll garantiert werden, dass alle Kinder gleich behandelt werden. Das Einkommen der Eltern spielt dabei keine Rolle. Außerdem arbeitet die Bundesregierung derzeit am sogenannten Kindergrundsicherungscheck. Dieser hat zum Ziel, dass automatisch geprüft wird, ob eine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat. Zwar muss das Portal noch entwickelt werden, aber es soll wohl bald über die Homepage der Bundesagentur für Arbeit erreichbar sein. Auch das Bildungs-und Teilhabepaket soll zukünftig einfacher zu beantragen sein. Dasselbe gilt für das sogenannte Schulstarterpaket. Daran wird aber die nächsten Jahre noch gearbeitet, denn es soll ein „Kinderchancenportal“ geben, in dem alles zentral zusammenläuft.