Für Autofahrer: Änderung bei Unfällen soll kommen

Bald soll es eine Änderung bei Unfällen geben, wenn es sich um kleine Unfälle handelt. Das könnte in Zukunft vieles vereinfachen.

15.12.2023, 18:50 Uhr
Für Autofahrer: Änderung bei Unfällen soll kommen
Symbolbild © istockphoto/Bilanol
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Das Problem mit der Fahrerflucht In § 142 Strafgesetzbuch ist der Tatbestand der Fahrerflucht geregelt. Schon länger fordern viele, dass eine Änderung bei so kleinen Unfällen wie Parkschäden kommen sollte. So etwas könne man anders regeln als es bisher der Fall ist. Dass man bei einem Verkehrsunfall mit einem anderen Fahrzeug nicht einfach wegfährt, ist den meisten klar. Wer es dennoch tut, begeht Fahrerflucht und kann bestraft werden. Doch wie sieht es mit einem kleinen Kratzer am Auto es, den man beim Einparken verursacht hat? Viele denken, dass es richtig ist, die Kontaktdaten zu hinterlassen und dann wegzufahren. Schließlich hat man ja seine Daten hinterlassen. Vorsicht vor diesem Fehler Doch genau das ist falsch. Wer das tut, begeht ebenfalls Fahrerflucht. Denn laut aktueller Rechtslage muss man nicht nur die Kontaktdaten hinterlassen, sondern auch eine angemessene Zeit lang warten. Der Gesetzgeber definiert jedoch nicht genau, wie lange „angemessen“ ist. Kommt der Geschädigte nicht, ist man verpflichtet, die Polizei zu rufen. Natürlich ist es sinnvoll, dass der Unfallverursacher eine gewisse Zeit warten muss, denn schließlich hat der Geschädigte das Recht zu erfahren, was geschehen ist. Da das Strafgesetzbuch modernisiert werden soll, sollen laut Koalitionsvertrag längst überholte Straftatbestände rausfliegen. Dadurch soll eine Entlastung der Justiz erreicht werden. Diese Änderung soll kommen Zur Entlastung beitragen würde es, wenn es eine Änderung bei diesen kleinen Unfällen geben würde. Dies soll mit der Meldepflicht bei Unfällen geschehen. Diese soll alternativ zur bestehenden Wartepflicht eingeführt werden. Hinter diesem Vorschlag steckt die Idee, dass der Unfallverursache bei einer eigens eingerichteten Meldestelle die notwendigen Informationen digital übermittelt. Diese Art der Meldung wäre zeitgemäß und bürgerfreundlich. Dazu schickt man nach einem Parkrempler seine persönlichen Daten an die Meldestelle und kann den Unfallort ohne Wartezeit verlassen. Die Stelle würde sich dann um alles Weitere kümmern. Der Geschädigte würde dann informiert werden, was passiert ist und wer den Unfall verursacht hat. Diese Meldepflicht ist bislang nur ein Vorschlag. Es ist weder etwas auf den Weg gebracht worden noch wurde gar ein Gesetz verabschiedet. Der Grundgedanke scheint jedoch sinnvoll. Die Zeit wird zeigen, was das Bundesjustizministerium daraus macht.