Führerschein umtauschen: Autofahrer dürfen wichtige Fristen nicht verpassen

Millionen Deutsche müssen ihren Führerschein umtauschen. Wer allerdings die Fristen nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen.

12.04.2024, 14:53 Uhr
Führerschein umtauschen: Autofahrer dürfen wichtige Fristen nicht verpassen
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Insgesamt müssen 43 Millionen Deutsche ihren Führerschein umtauschen. Damit die Behörden nicht überlastet sind, gelten bestimmte Stichtage für die jeweiligen Jahrgänge. Autofahrer müssen allerdings vorsichtig sein, denn wer die Fristen nicht einhält, kann mit einem Bußgeld belangt werden.

15 Millionen Betroffene besitzen noch einen Papierführerschein und 28 Millionen Bürger einen Scheckkartenführerschein, der ebenfalls umgetauscht werden muss. Da die Dokumente künftig einheitlich in der EU vergeben werden sollen, damit man für eine bessere Fälschungssicherheit sorgen kann, ist nicht daran vorbeizukommen, sich das neue Format zu beschaffen. Entscheidend für die Fristen ist entweder das Geburtsjahr oder das Ausstellungsdatum des Führerscheins.

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Diese Fristen müssen beim Führerschein-Umtausch beachtet werden

Bei Dokumenten, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gelten folgende Fristen:

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  • Geburtsjahr vor dem 1.1.1953 Umtauschfrist: 19.01.2033
  • Geburtsjahr zwischen dem 1.1.1953 und 31.12.1958 Umtauschfrist: 19.01.2022
  • Geburtsjahr zwischen dem 1.1.1959 und 31.12.1964 Umtauschfrist: 19.01.2023
  • Geburtsjahr zwischen dem 1.1.1965 und 31.12.1970 Umtauschfrist: 19.01.2024

Wer einen Führerschein besitzt, der ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, muss sich an diesen Stichtagen orientieren:

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  • Ausstellungszeitraum: 1.1.1999 bis 31.12.2001 Umtauschfrist: 19.1.2026
  • Ausstellungszeitraum: 1.1.2002 bis 31.12.2004 Umtauschfrist: 19.1.2027
  • Ausstellungszeitraum: 1.1.2005 bis 31.12.2007 Umtauschfrist: 19.1.2028
  • Ausstellungszeitraum: 1.1. bis 31.12.2008 Umtauschfrist: 19.1.2029
  • Ausstellungszeitraum: 1.1. bis 31.12.2009 Umtauschfrist: 19.1.2030
  • Ausstellungszeitraum: 1.1. bis 31.12.2010 Umtauschfrist: 19.1.2031
  • Ausstellungszeitraum: 1.1. bis 31.12.2011 Umtauschfrist: 19.1.2032
  • Ausstellungszeitraum: 1.1.2012 bis 18.1.2013 Umtauschfrist: 19.1.2033

Ausgenommen sind Personen, die vor 1953 geboren wurden. Sie haben immer bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch. Wer mit einer alten Fahrerlaubnis erwischt wird und den Umtausch verpasst hat, muss mindestens 10 Euro Bußgeld zahlen. Man begeht allerdings noch keine Straftat, im Gegensatz zu Lkw- oder Bus-Fahrern. Neben der neuen Version der Fahrerlaubnis plant die EU noch weitere neue Regelungen, die für mehr grenzübergreifende Verkehrssicherheit sorgen sollen.