Der alte Führerschein ist Geschichte. Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer müssen das Dokument gegen eine fälschungssichere Variante im Scheckkartenformat eintauschen. Dafür haben sich die Verantwortlichen ein Stufensystem überlegt, um die Verwaltung zu entlasten.
Bis Mitte Januar 2025 müssen zahlreiche weitere Fahrerinnen und Fahrer ihre Führerscheine umgetauscht haben. Wie die EU-Richtlinie besagt, sollen europaweit nur noch einheitliche Dokumente im Umlauf sein. Deshalb hat man sich bewusst für das fälschungssichere Scheckkartenformat entschieden. Die aktuellen Fristen richten sich teilweise nach dem Geburtsjahr (bei Papierform) oder nach dem Ausstellungsjahr (beim alten Scheckkartenformat) des Führerscheins.

Diese Autofahrer müssen bis Mitte Januar ihren Führerschein umtauschen
Wer im Jahr 1971 oder später geboren wurde, muss sein Papierdokument bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht haben. Wird man anschließend noch mit der alten Variante erwischt, droht ein Bußgeld. Lediglich Personen, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden, haben noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Alle anderen betroffenen, die noch eine Papierversion mit sich führten, wurden bereits zum Umtausch aufgerufen. Ihre Fristen sind längst abgelaufen.
Wer einen der alten Scheckkartenführerscheine besitzt, die ab dem Jahr 1999 ausgestellt wurden, muss ab dem kommenden Jahr handeln. Die erste Frist wurde auf den 19. Januar 2026 gesetzt. Auch diese Autofahrer benötigen die neue fälschungssichere Variante. Bei dieser Form handelt es sich allerdings um eine Organisation nach Ausstellungdatum. Bis zum Jahr 2033 soll der gesamte Vorgang abgeschlossen werden. Neben dem alten Dokument sollte man zum Umtausch ein aktuelles biometrischen Passfoto, ein Ausweisdokument sowie 25 Euro mitbringen. Einige Städte bieten mittlerweile auch die Option an, das Prozedere online durchzuführen.