Führerschein läuft ab: Frist endet in nur einer Woche

Jetzt wird es ernst, denn einige Jahrgänge müssen jetzt schnell sein. Ihr Führerschein läuft ab, und als Frist für den Umtausch gibt es nur noch eine Woche Zeit. Daher sollten Autofahrer schnell prüfen, ob auch sie einen neuen Führerschein benötigen.

14.01.2024, 10:50 Uhr
Führerschein läuft ab: Frist endet in nur einer Woche
IMAGO / Bihlmayerfotografie
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Führerschein: Umtauschpflicht und Friste endet in nur einer Woche Bald ist es vorbei und dann haben Autofahrer das Nachsehen. Wer einen betroffenen Führerschein besitzt, für den endet jetzt die wichtige Frist zum Umtausch schon in nur einer Woche. Bestimmte Jahrgänge haben die Pflicht ihren Führerschein entsprechend umzutauschen. Andernfalls müssen sie mit schweren Konsequenzen rechnen. Seit der Einführung des EU-Scheckkartenführerscheins im Jahr 1999 müssen Inhaber alter Papierführerscheine mit einer Umtauschpflicht rechnen. Das betrifft vor allem Personen, die noch den alten Führerschein der Klasse 3 besitzen. Dabei gilt je nach Führerschein, eine bestimmte Frist, in der der Umtausch stattfindet und jetzt endet eine in nur einer Woche. Zudem gibt es auch Besonderheiten, welche dabei zu beachten sind. Für diejenigen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind, besteht eine drängende Frist: Ihr alter Führerschein muss bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht werden. Versäumt man diese Frist, drohen möglicherweise rechtliche Konsequenzen. Auch für spätere Jahrgänge gibt es individuelle Umtauschfristen, die entweder vom Geburtsjahr oder dem Ausstellungsjahr des Führerscheins abhängen. Umtauschfristen im Überblick Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Umtauschfristen für beide Führerscheintypen: Papier-Führerscheine bis 31. Dezember 1998:
  • vor 1953: 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: 19. Januar 2025
Alte Kartenführerscheine ab 1. Januar 1999:
  • 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • 2008: 19. Januar 2029
  • 2009: 19. Januar 2030
  • 2010: 19. Januar 2031
  • 2011: 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033
Nur noch 15 Jahre gültig: Die Regelung zur Führerscheinerneuerung Wichtig zu wissen: Sowohl Auto- als auch Motorradführerscheine müssen nach 15 Jahren erneuert werden, um die Aktualität der Daten und insbesondere des Fotos zu gewährleisten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass erneut eine Fahrprüfung abgelegt werden muss. Bei einem Umtausch des alten Führerscheins in den EU-Scheckkartenführerschein ändert sich nicht nur das Aussehen, sondern auch die Fahrerlaubnis selbst. Für Inhaber der alten Klasse 3, die Lkw bis 7,5 Tonnen führen dürfen, bleibt dies grundsätzlich erhalten. Diese Fahrzeuge entsprechen den neuen Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L. Jedoch müssen bestimmte Details beim Umtausch beachtet werden. Besonderheiten für CE 79-Klasse Die Klasse CE 79, die das Fahren von Lkw und das Ziehen von Anhängern erlaubt, bedarf beim Umtausch einer besonderen Beachtung. Um diese Klasse beizubehalten, ist nicht nur das Ankreuzen beim Umtausch erforderlich, sondern ab dem 50. Lebensjahr auch ein ärztliches Attest sowie ein augenärztliches Zeugnis bzw. Gutachten. Nach erfolgreicher Vorlage wird die Erlaubnis um weitere fünf Jahre verlängert. Bei abgelaufener Erlaubnis kann die Führerscheinstelle einen Nachweis über die Fahrpraxis verlangen. Daher ist es ratsam, die Fristen und Anforderungen im Blick zu behalten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Wer also noch einen Führerschein besitzt, der jetzt innerhalb der genannten Frist umgetauscht werden muss, hat mitunter nur noch eine Woche Zeit.