Am 1. Juli läuft eine gesetzliche Frist aus und sorgt dafür, dass sich bei rund zwölf Millionen Mietern etwas ändert. Die betroffenen Mieter müssen innerhalb der kommenden Wochen handeln, damit sie weiter fernsehen können. Was genau passiert, wenn die gesetzliche Frist abläuft, erfährst du in diesem Artikel.
Nebenkostenprivileg: Was sich am 1. Juli ändert
Aktuell läuft es so, dass man als Mieter oft für einen ungenutzten Kabelanschluss zahlen musste, wenn Kabelfernsehen im Mietvertrag mit drinsteht. Mit dem Wegfall des Kabelprivilegs wird diese Zahlungspflicht entfallen und als Mieter hast du die Option, beispielsweise auch Internetfernsehen zu nutzen. Für das Kabelfernsehen musst du nicht mehr zahlen.
Das Ganze ist der Novellierung des Telekommunkationsgesetzes (TKG) zu verdanken. Die Neuregelung trat zwar schon 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 festgelegt. Am 1. Juli 2024 gilt das Recht dann endgültig.
Vermietern ist es dann nicht mehr erlaubt, die Kosten für Kabelfernsehen auf die Nebenkosten umzulegen. Große Kabelanbieter haben bereits damit begonnen, neue Vereinbarungen zu treffen und haben die Verträge angepasst. Am besten solltest du deinen Mietvertrag überprüfen und schauen, wie das mit dem Kabelfernsehen bei dir in der Wohnung geregelt ist. Wurden bisher die Kosten für das Kabelfernsehen auf die Nebenkosten umgelegt, ist damit ab dem 1. Juli 2024 Schluss.