Flugpassagier isst sein Handy und rastet vollkommen aus

Der Passagier hatte gedroht, die Crew zu töten.

19.06.2022, 12:55 Uhr
Flugpassagier isst sein Handy und rastet vollkommen aus
IMAGO / Manngold
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Dass man im Flugzeug schon mal den ein oder anderen Trunkenbold antrifft, ist nichts Ungewöhnliches. Dass dieser jedoch komplett ausrastet, ist dann doch etwas schockierend. Der Engländer schien auf jeden Fall nicht seinen besten Tag zu haben, als er das EASYJET Flugzeug von Manchester nach Island betrat. Sturzbesoffen zog er laut den anderen Passagieren eine Flasche Gin aus seinem Handgepäck und begann sie in großen Schlucken zu leeren. Dementsprechend sah auch sein Verhalten aus. Mit den anderen Passagieren und vor allem auch mit der Crew ging er unglaublich aggressiv um – Eine Familie, die sich nicht mit ihm unterhalten wollte, hatte er sogar gedroht, umzubringen.

Doch nicht nur die Passagiere bedrohte er – auch die Crew, die das Verhalten des Engländers maßregeln wollte, bekam sein aggressives Verhalten ab. Auch ihnen drohte er, sie umzubringen, sodass der Flug in Edinburgh notlanden musste.

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IMAGO / Horst Galuschka

Polizei greift ein

Und dann wurde das Verhalten des Engländers noch viel seltsamer. Plötzlich soll er angefangen haben, sein Handy zu essen und konnte sich durch die äußere Hülle hindurch futtern, bis die Batterie des Handys auf das Polster eines leeren Sitzes fiel. Der Sitz fing darauf an zu kokeln, bis eine Flugbegleiterin die Batterie in ein Glas Wasser warf. Der Passagier wurde am Flughafen sofort in Gewahrsam genommen und auf die Polizeiwache verfrachtet, wo er die Behörden aufs übelste beleidigt haben soll.

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Vor Gericht hat der Anwalt des Engländers verkündet, dass sein Mandant eine große Menge Schmerzmittel wegen eines eingeklemmten Nervs genommen hat. Kombiniert mit Alkohol hätte das zu seinem unglaublichen Verhalten geführt, er selbst könnte sich an den Vorfall nicht mehr erinnern. Jedoch bekennt er sich in allen Anklagepunkten schuldig. Voraussichtlich wartet auf den Passagier eine lange Gefängnisstrafe – das Außmaß steht jedoch noch nicht fest.

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