Der Milliardär Elon Musk hat die Online-Plattform Twitter nicht nur gekauft, sondern auch gleich umbenannt. Mittlerweile heißt sie „X“ und die Userinnen und User können weiterhin Kurznachrichten, Fotos und Videos teilen.
Allerdings hagelt es auch jede Menge Kritik für die Verbreitung von Informationen auf „X“. Fotos und Videos werden unzensiert gepostet und Nachrichten verbreiten sich innerhalb von Sekunden. Oft gibt es hier aber auch ein großes Problem mit Fake-News oder der Darstellung von Gewalt. Die EU-Kommission hat nun kürzlich ein Verfahren gegen Elon Musks Plattform eingeleitet.
Milliardär Elon Musk muss sich mit schweren Vorwürfen auseinandersetzen
Geprüft werden soll, ob X gegen die EU-Regeln zum Risikomanagement und zur Moderation von Inhalten, zur Werbetransparenz und zum Datenzugriff für Forscher verstoßen hat. Außerdem ist von Dark Patterns die Rede. Dabei handelt es sich um Praktiken, die es zum Ziel haben, die autonomen Entscheidungen der Nutzer zu beeinträchtigen. Im Mittelpunkt steht das autonome Handeln des Users, welches durch angebliche manipulative Prozesse verzerrt oder außer Kraft gesetzt werden kann.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Plattform schwere Vorwürfe gemacht werden. Erst vor einigen Monaten wurde kritisiert, dass Elon Musks Online-Dienst angeblich nicht ausreichend gegen Falschinformationen und Hassrede vorgeht. Die EU-Kommission stellte bereits eine offizielle Anfrage an das Netzwerk, nachdem einige Hinweise zu mutmaßlich illegalen oder irreführenden Beiträgen zum Nahostkonflikt eingingen.
EU-Kommission leitet erstes Verfahren basierend auf neuem Gesetz ein
Es handelt sich um das erste Verfahren, welches die EU-Kommission gegen ein soziales Netzwerk eingeleitet hat, nachdem das neue Gesetz für Online-Dienste festgelegt wurde. Digitale Dienste sind demnach dazu verpflichtet, gegen verschiedene Inhalte sowie Hassrede oder Hetze vorzugehen. Im Rahmen des Verfahrens soll zudem überprüft werden, ob die blauen Haken auf der Plattform X "täuschend" wirken können. Elon Musk äußerte sich bisher noch nicht zu der Einleitung des Verfahrens.