Elterngeld-Reform: 200.000 Eltern verlieren ihren Anspruch

Die geplante Elterngeld-Reform könnte dazu führen, dass bald 200.000 Eltern keinen Anspruch mehr auf die Auszahlung der Zuschüsse haben. Schon in wenigen Wochen soll es soweit sein, dass das neue Gesetz in Kraft tritt.

18.01.2024, 11:50 Uhr
Elterngeld-Reform: 200.000 Eltern verlieren ihren Anspruch
Symbolbild © istockphoto/Christian Horz
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Elterngeld-Reform sieht markante Kürzungen vor Durch die Pläne der Ampel-Koalition sollen Alleinerziehende und zahlreiche Familien bald von der Zuzahlung des Elterngeldes ausgeschlossen sein. Die Neuregelung könnte schon in wenigen Wochen an den Start gehen. Von der Elterngeld-Reform sind 200.000 Eltern und Alleinerziehende betroffen, die ihren Anspruch auf den staatlichen Zuschuss verlieren. Die Bundesregierung hat entschieden, dass die Einkommensgrenze zum Elterngeld gesenkt werden sollen. Die Senkung soll schrittweise erfolgen und nunmehr höher ausfallen, als es zuvor der Plan war. Der derzeitige Haushaltsentwurf vom 8. Januar 2024 sieht vor, dass lediglich die Familien noch Zugang zum Elterngeld erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 200.000 Euro liegt. Diese Senkung soll ab April in Kraft treten. Die bisherige Einkommensgrenze liegt bei einem zu versteuernden Einkommen von 300.000 Euro im Jahr. Der nächste Schritt sieht vor, dass diese Grenze ab April 2025 auf 175.000 Euro Jahreseinkommen gesenkt wird. Sollten Alleinerziehende im Jahr mehr als 150.000 Euro verdienen, so sollen ihnen ebenfalls ab April 2024 keine Lohnersatzleistung mehr zugesprochen werden. Ausnahmen der Elterngeld-Reform Ist das Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren, so gilt die Einkommensgrenze von Geburt des Kindes an von 200.000 Euro. Dies sieht der derzeitige Plan der Elterngeld-Reform vor, doch viele Eltern verlieren dadurch den Anspruch auf die Zusatzleistungen. Im Großen und Ganzen sind maßgeblich sogenannte Besserverdienende von der Neuregelung betroffen, wie es heißt. Zusätzliche Einnahmen, wie Trinkgelder, steuerfreie Zuschläge (wie Weihnachtsgeld), Reisekostenvergütungen und Einkünfte aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit (im Rahmen der gesetzlichen Freigrenzen) werden übrigens nicht zum Jahreseinkommen gezählt. Gleiches gilt für Entgelte, die aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Trainer oder Übungsleiter im Sportverein erzielt werden. Die Beiträge des Arbeitgebers im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge gehören ebenfalls nicht zum Jahreseinkommen. Wie das Institut der Deutschen Wirtschaft berechnet hat, sollen im kommenden Jahr durch die Elterngeld-Reform 200.000 Eltern, die jünger als 50 Jahre sind, ihren Anspruch verlieren.