Seit dem 1. Januar ist der rosafarbene Zettel beim Arzt Geschichte. Zum Jahreswechsel wurde das neue E-Rezept eingeführt, das insbesondere bei älteren Patienten für Fragen sorgte. Mediziner und Krankenhäuser sind ab sofort dazu verpflichtet, für verschreibungspflichtige Medikamente ein elektronisches Rezept auszustellen.
Diese Datei enthält dieselben Angaben, wie das Papierdokument. Zu diesem Zweck wird es auf einem auf einem zentralen Server verschlüsselt gespeichert. Der Patient kann das E-Rezept anschließend in einer Apotheke seiner Wahl einlösen. Sämtliche Filialen in Deutschland können die neue Technik nutzen. Bisher beschränkt sich die neue Methode allerdings fast ausschließlich auf verschreibungspflichtige Medikamente.
So funktioniert das neue E-Rezept für Patienten
Grüne Rezepte werden auch weiterhin ausschließlich in Papierform ausgestellt - allerdings nur noch für kurze Zeit. In Zukunft sollen zudem Verordnungen für Krankengymnastik, Ergotherapie oder Hilfsmittel wie einen Rollstuhl digital ablaufen. Allerdings ist zur Einlösung des E-Rezepts nicht zwingend ein Smartphone nötig. Es gibt zwar eine App für die neue Regelung, Patienten können in der Apotheke aber auch ihre Gesundheitskarte dazu nutzen. Die Apotheken können dann auf die besagte Datenbank zugreifen. Zudem gibt es die Möglichkeit, sich in der Arztpraxis einen Papierausdruck für das E-Rezept geben zu lassen.
Die Bundesregierung setzt hier insbesondere auf mehr Komfort und eine fortschreitende Digitalisierung in Deutschland. Patienten können sich die Wege in die Praxis dank des neuen E-Rezepts sparen, denn auch nach einer Videosprechstunde, kann der Arzt auf diesem Wege ein Medikament verordnen. Zudem kann man es in Verbindung mit der elektronischen Patientenakte nutzen und einen Überblick über den Medikationsplan erhalten.