E-Autos im Vorteil: Bußgeld droht nur beim Verbrenner beim Vorheizen

Im Winter ins Fahrzeug zu steigen, das kann bei sehr niedrigen Temperaturen eine Überwindung darstellen. Doch Vorsicht! Während E-Autos ohne Bußgeld davonkommen, droht Verbrennern eine Strafe, wenn sie vorheizen lassen.

20.12.2023, 10:50 Uhr
E-Autos im Vorteil: Bußgeld droht nur beim Verbrenner beim Vorheizen
Symbolbild © istockphoto/LucaLorenzelli
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Autofahrer aufgepasst: Effizientes Vorheizen für E-Autos erlaubt – Bußgelder für Verbrenner! Die winterliche Witterung hat vielerorts für Chaos im Verkehr gesorgt, und Autofahrer stehen vor der Herausforderung, ihre Fahrzeuge von Eis und Schnee zu befreien. Dabei sollten jedoch einige Regeln beachtet werden, um nicht nur sicher, sondern auch ohne Bußgelder durch die kalte Jahreszeit zu kommen. Denn: Was für E-Autos erlaubt ist, bedeutet ein Bußgeld für Verbrenner, denn Vorheizen dürfen nicht alle Fahrzeuge. Das Kratzen von Eis am Auto ist nicht nur mühsam, sondern kann auch zeitaufwändig sein. Viele Autofahrer neigen daher dazu, nach alternativen und effizienten Lösungen zu suchen, auch wenn diese möglicherweise gegen Verkehrsregeln verstoßen. Sowohl das Freikratzen eines Gucklochs auf der Frontscheibe als auch das Warmlaufenlassen des Motors sind jedoch mit Bußgeldern belegt. Eine Ausnahme bilden hier E-Autos, die von diesem Verbot nicht betroffen sind. ADAC-Tipps für E-Autos im Winter Der ADAC weist darauf hin, dass die Reichweite von E-Autos im Winter deutlich eingeschränkt ist. Das Vorheizen führt zu einem zusätzlichen Energieverbrauch. Deshalb empfiehlt der ADAC, das Auto nur vorheizen, wenn es an das Stromnetz angeschlossen ist. In diesem Fall wird die Heizenergie nicht aus der Antriebsbatterie entnommen. Je nach Modell sind etwa 15 Minuten Vorheizen ausreichend. Winter-Tipps des ADAC für E-Autos:
  • Möglichst in einer Garage parken, um ein extremes Auskühlen des Akkus zu vermeiden.
  • Die Batterie muss für das Schnellladen auf Betriebstemperatur sein.
  • Heizung auf Umluft schalten, da dies den Innenraum schneller erwärmt.
  • Nutzung von Sitzheizung, Lenkradheizung und Heizdrähten, da diese effizienter sind.
  • Den Fahrmodus auf „Eco“ schalten, um Durchdrehen der Räder zu verhindern und Energie zu sparen.
Bußgeld für Verbrenner: Ein teures Vergnügen Während E-Autos ihre Vorheizfunktion bedenkenlos nutzen können, ist das Vorheizen von Autos mit Verbrennungsmotor untersagt. Verstöße gegen dieses Verbot können mit Bußgeldern von bis zu 80 Euro geahndet werden. Das Warmlaufenlassen führe laut Experten zu einer vermeidbaren Belastung für die Umwelt und zu unnötigem Lärm. Autofahrer, die sich trotzdem nicht daran halten, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Autofahrer, die sich zu faul zum Kratzen zeigen und lieber den Verbrenner-Motor warmlaufenlassen, riskieren Bußgelder. Dies gilt auch für jene, die lediglich ein kleines Guckloch auf der Frontscheibe freikratzen. Der ADAC betont aus Sicherheitsgründen die Notwendigkeit, das gesamte Auto vor der Fahrt von Eis und Schnee zu befreien. Verstöße gegen diese Regel können zu Bußgeldern von zehn Euro führen. Zusätzlich müssen auch das Dach und die Motorhaube von Schnee befreit sein, da herabfallender Schnee eine Gefahr für den Folgeverkehr darstellen kann. Hierbei drohen Bußgelder von 25 Euro.