Datenschutzbehörde verhängt Rekordstrafe gegen Amazon

Eine unglaubliche Summe muss der Online-Marktplatz jetzt hinblättern. Der Grund sind massive Verstöße, gegen die jetzt die Datenschutzbehörde eine Rekordstrafe gegen Amazon verhängt hat.

26.01.2024, 10:50 Uhr
Datenschutzbehörde verhängt Rekordstrafe gegen Amazon
Marcos del Mazo/Shutterstock
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Verstöße gegen den Datenschutz: Rekordstrafe gegen Amazon verhängt Der internationale Konzern geriet in den Fokus der Datenschutzbehörde, die jetzt eine Rekordstrafe gegen Amazon verhängt hat. Der Grund ist, dass das Unternehmen offenbar bei der Mitarbeiterüberwachung massive Verstöße gegen das Datenschutzgesetz begangen hat. Maßgeblich geht es um die Überwachungssysteme in den Amazon-Lagern. Beschäftigte hatten sich über das Vorgehen beschwert. Nun griff die Datenschutzbehörde CNIL ein und führte eine entsprechende Prüfung durch. Gegen die Datenschutz-Grundverordnung schien hier offenbar mit zahlreichen Vergehen verstoßen worden zu sein, wie es heißt. Das betroffene Lager, Amazon France Logistique, befindet sich in Frankreich. Schwere Vorwürfe gegenüber Amazon In diesem Lager sollen extrem aufdringliche Methoden zur Überwachung und Kontrolle der Mitarbeitenden eingesetzt worden sein, heißt es weiter. Diese ausschweifende Überwachung kostet Amazon jetzt 32 Millionen Euro! Die CNIL teilte in einer Pressemitteilung mit, dass Amazon den Einsatz von Scannern nutzte. Diese sollen aufgezeichnet haben, wie schnell ein Mitarbeitender arbeitet und wie seine Inaktivitätszeiten aussehen. Die Kritik der Behörde verwies darauf, dass eine derart penible Messung von Arbeitsunterbrechungen oder der Arbeitsgeschwindigkeit unangemessen sei. Dies könne dazu führen, dass Mitarbeitende bei einer Pause oder einer Arbeitsunterbrechung sich rechtfertigen müssen. Schockierendes Überwachungssystem im Einsatz Das genutzte Überwachungssystem soll, laut der Datenschutzbehörde, drei Alarmstufen aufweisen. Diese orientiert sich an der Aktivität der Mitarbeitenden. Scannt der Mitarbeitende einen Artikel zu schnell oder langsamer als nach 1,25 Sekunden ein löst dies einen Alarm aus. Das jedoch soll laut der Behörde das Fehlerrisiko erhöhen. Ein weiterer Alarm ertönt, wenn die Pause länger als 10 Minuten dauernd. Der Dritte schlägt an, wenn man eine Pause von einer bis zehn Minuten macht. Dabei bewahrt Amazon die Daten offenbar 31 Tage lang auf. Nun muss der Konzern die Rechnung für sein Vorgehen tragen. Die Datenschutzbehörde verhängte die Rekordstrafe von 32 Millionen Euro gegen Amazon. Amazon reagiert sofort mit Stellungnahme Der Konzern Amazon selbst erklärte indessen, dass man die Vorwürfe entschieden zurückweise. Zudem sollen die Ergebnisse der Untersuchungen "sachlich falsch" sein. Amazon habe zudem angekündigt, sich vorzubehalten, Berufung einzulegen. Laut Amazon wären solche Lagerverwaltungssysteme üblich. Des Weiteren betonte der Konzern, dass diese nötig seien, um die Betriebs-Effizienz, die Sicherheit aber auch die Qualität entsprechend hoch zu halten.