Am 1. April 2024 wurde der Cannabis-Konsum in Deutschland legalisiert – natürlich nur unter bestimmten Bedingungen. Wer volljährig ist, darf bestimmte Mengen der Droge mitführen, konsumieren und sogar anbauen. Allerdings gelten Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten, sowie Kuchen oder Öle und die Vermischung mit Tabak und Alkohol weiterhin als verboten.
Die Legalisierung bringt also zahlreiche neue Regeln mit sich, die die meisten noch gar nicht durchblicken. Zudem stellen sich Konsumenten die Frage, wo sie das Gras eigentlich künftig kaufen können. Eigentlich war geplant, in bestimmten Modellregionen den Verkauf in staatlich lizensierten Geschäften zu erproben. Zu diesem Vorschlag möchte Karl Lauterbach einen weiteren Gesetzentwurf vorlegen.
Welche Regeln für den Cannabis-Anbau gelten
Bisher konnte der Vorschlag aber noch nicht umgesetzt werden. In allen anderen Regionen ist die Beteiligung an sogenannten Cannabis-Clubs ab dem 1. Juli möglich. Neben dem privaten Anbau handelt es sich bei diesen Clubs mit rund 500 Mitgliedern um die einzige legale Bezugsquelle. Gehört man einem solchen Verein an, kann man bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat erhalten. Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren erhalten aber nur bis zu 30 Gramm - mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent. Der Anbau im Verein wird durch die Mitgliedsbeiträge finanziert.
Privat dürfen bis zu drei weibliche Cannabis-Pflanzen angebaut werden. Die Samen und Stecklinge dafür kann man als Mitglied und auch als Nicht-Mitglied in einem Club oder Verein erhalten. Zudem kann man die Samen legal im EU-Ausland erwerben und nach Deutschland liefern lassen – das gilt aber ausschließlich für die Samen und nicht für fertiges Marihuana. Wer zu Hause Cannabis anbaut, darf es ebenfalls nur selbst konsumieren und nicht weitergeben oder verkaufen. Schlimmstenfalls droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Auch das Dealen allgemein soll künftig härter bestraft werden.