Cannabis-Legalisierung: Neue Grenzwerte für Autofahrer geplant

Am 1. April wurde der Cannabis-Konsum in Deutschland legalisiert. Diese Regeln sollen in Zukunft für Autofahrer gelten.

02.04.2024, 17:01 Uhr
Cannabis-Legalisierung: Neue Grenzwerte für Autofahrer geplant
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Die Cannabis-Legalisierung hat in Deutschland für monatelange Diskussionen und Konflikte gesorgt. Sowohl innerhalb der Regierung als auch in der Bevölkerung scheiden sich an diesem Thema die Geister. Deshalb hat man sich nun auf eine Teillegalisierung geeinigt, die am 1. April in Kraft getreten ist.

Wie sich die Autofahrerinnen und Autofahrer zu verhalten haben, war bisher noch nicht genau festgelegt. Nach Verabschiedung des neuen Cannabis-Gesetzes hat eine Expertengruppe im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums nun eine Empfehlung für neue Grenzwerte im Straßenverkehr vorgelegt. Dieser THC-Wert soll künftig bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) Blutserum liegen.

Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Diese Regel soll beim Autofahren gelten Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Diese Regel soll beim Autofahren gelten
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Nach der Cannabis-Legalisierung sollen neue Regeln im Straßenverkehr gelten

Dieser neue Grenzwert entspricht den Wissenschaftlern zufolge einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Es wurde betont, dass ab diesem Wert die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt werde. Aktuell gelten deutlich strengere Regeln, denn der Grenzwert lag bisher bei lediglich 1 ng/ml THC. Zu beachten ist jedoch, dass THC, anders als Alkohol, bei regelmäßigem Kiffen auch noch mehrere Tage nach dem Konsum im Blut nachweisbar ist. Deshalb ist es hier wesentlich komplexer, einen geeigneten Grenzwert festzulegen.

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Mit der Anhebung wolle man dafür sorgen, dass lediglich die Autofahrer sanktioniert werden, die kurz vor der Fahrt einen Joint geraucht haben. Durch die geplante Neuerung werde laut der FDP-Politikerin Kristine Lütke die Sicherheit im Straßenverkehr gewahrt und gleichzeitig die Freiheit der Konsumenten nicht eingeschränkt. Der Vorschlag der Mediziner sei demnach „wissenschaftlich fundiert“. Momentan steht eine Entscheidung des Gesundheitsministeriums aber noch aus. 

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