Die Cannabis-Legalisierung steht vor der Tür und eigentlich hat die Ampel-Regierung geplant, dass der Konsum der Droge schon im nächsten Monat unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert wird. Allerdings gibt es hier noch zahlreiche Gegenstimmen, die zuvor überzeugt werden müssen.
Die Genehmigung des Gesetzes hätte auch direkte Auswirkungen auf die Justiz. Zahlreiche Fälle müssten neu bewertet und Inhaftierte aus dem Gefängnis entlassen werden. Zudem wird aktuell auch darüber gesprochen, wie sich hinter Gittern verhalten werden soll. Der Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg, der den Linken angehört, fordert nun sogar, dass auch Inhaftierte kiffen dürfen.
Abgeordneter wünscht sich legalen Cannabis-Zugang auch für Gefängnisinsassen
„Das Leben hinter Gittern muss schon wegen des Resozialisierungsziels des Grundgesetzes, so weit wie es die Sicherheit zulässt, dem normalen Leben draußen angeglichen werden. Deswegen muss auch das Kiffen im Knast legalisiert werden“, betonte der 41-Jährige in einem offiziellen Statement. Die Justizverwaltung vertritt allerdings eine ganz andere Meinung: „Die Änderung der Vorschriften werden keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Vollzugsalltag haben. Das generelle Verbot für Cannabis (-produkte) bleibt bestehen. Analog zum Alkoholverbot.“
Allerdings hat der Linken-Politiker klare Vorstellungen von den Vorteilen für die Personen, die momentan ihre Haftstrafen absitzen müssen. „Wenn künftig offen und nicht nur heimlich konsumiert werden kann, verbessert das auch die sozialtherapeutische Arbeit mit den Gefangenen. Senatorin Badenberg sollte zumindest ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt in einer Teilanstalt des geschlossenen und des offenen Vollzugs starten.“ In den Berliner Gefängnissen werden immer wieder Drogen gefunden. Allein in der JVA-Plötzensee sind es im vergangenen Jahr 4,7 Kilo gewesen. Deshalb nimmt man die Kontrollen und die Patrouille der Polizei in diesem Bereich sehr genau. Dass Schlüsselburgs Forderung angenommen wird, gilt deshalb momentan als eher unwahrscheinlich.