Cannabis-Gesetz: CDU will Legalisierung zurücknehmen

Nicht alle Politiker befürworten die umstrittene Cannabis-Legalisierung. Die CDU fordert nun sogar eine Rückabwicklung, zu der es nach den Neuwahlen kommen könnte.

18.11.2024, 23:34 Uhr
Cannabis-Gesetz: CDU will Legalisierung zurücknehmen
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Die Cannabis-Legalisierung gilt noch immer als großes Streitthema in Deutschland. Die CDU plädiert nun sogar dafür, die Gesetzesänderung wieder zurückzunehmen. Eine solche Rückabwicklung könnte es nach der geplanten Neuwahl am 23. Februar 2025 tatsächlich geben, wenn die CDU und die CSU die künftige Regierung führen sollten.

Die innenpolitische Sprecherin der Partei, Silke Launert, betonte kürzlich in einem Statement, dass die Legalisierung eine Einladung für organisierte Kriminalität sei und man bei diesem Thema unbedingt handeln müsse. Allerdings kann die Union bisher nur auf wenig Unterstützung zählen. Die Cannabis-Legalisierung wird sowohl von den Grünen als auch von der FDP verteidigt.

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Kommt die Rückabwicklung der Cannabis-Legalisierung nach den Neuwahlen?

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte sogar, dass die Neuerung dabei helfen würde, den Konsum sicherer zu machen. Man würde für die Entkriminalisierung sorgen. Demnach steht momentan Aussage gegen Aussage. Allerdings hagelt es bereits Kritik von zahlreichen Bundesländern, die die praktische Umsetzung des Gesetzes bemängeln. Der Innenausschuss des Bundesrats betonte zudem, dass die Begrenzung auf 50 Gramm pro Monat „den Bedarf eines Gelegenheitskonsumenten um ein Vielfaches übersteigt“. Mann sei nun in Sorge, dass „erhebliche Mengen an den Schwarzmarkt abgegeben werden könnten".

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Die CDU kritisierte außerdem, dass die Legalisierung die gesundheitlichen Risiken des Konsums ignorieren würde. Zudem werden die Regelungen angeblich dem Kinder- und Jugendschutz nicht gerecht. „Wir wollen als Union einen Neustart, wir wollen eben nicht kiffen, wir wollen keine Ideologie, wir wollen Sicherheit und Ordnung“, betonte Tino Sorge. Ob es nach den Neuwahlen tatsächlich eine Rückabwicklung geben kann, wird sich erst im kommenden Jahr zeigen.

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