Bußgelder bis 5.000 Euro: Was nach 22 Uhr verboten ist

In Deutschland ist vieles strikt geregelt. Und so können Bußgelder bis zu 5.000 Euro drohen, wenn man nach 22 Uhr Dinge tut, die verboten sind. Verbraucher sollten also genau wissen, was sie dürfen und was nicht.

18.01.2024, 13:50 Uhr
Bußgelder bis 5.000 Euro: Was nach 22 Uhr verboten ist
Symbolbild © istockphoto/janzwolinski
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Ärger vorprogrammiert: Das ist nach 22 Uhr verboten In Deutschland können Verstöße gegen geltende Ruhezeiten und Lärmschutzbestimmungen teuer zu stehen kommen. Dabei können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro drohen, wenn man Dinge nach 22 Uhr tut, die verboten sind. Das Gesetz kennt in dem Fall keine Gnade, und Streit mit den Nachbarn ist dann vorprogrammiert. Für alle gelten die gesetzlichen Vorschriften der Ruhezeiten, wie Nachtruhe oder auch für Sonn- und Feiertage. Jedoch gibt es auch Regelungen, die weniger offensichtlich sind. Aber auch diese können hohe Bußgelder bedeuten, wenn man sie nicht einhält. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann im schlimmsten Fall zu einer Geldstrafe von sogar bis zu 50.000 Euro führen. Gartenarbeiten besser nicht an diesen Tagen Selbst im hellen Sommer oder nach einem heißen Tag sollte man von der Idee Abstand nehmen, den Rasen nach 22 Uhr zu mähen. Rasenmäher sind in Wohngebieten mit einer Lautstärke von 78 bis 96 Dezibel erhebliche Lärmquellen. Deshalb ist das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen zwischen 22 und 7 Uhr verboten. Auch umweltfreundliche Rasenmäher mit dem EU-Umweltzeichen dürfen in der Regel nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr genutzt werden. Handwerkliche Arbeiten – nicht nach 22 Uhr In Wohngebieten und Mehrfamilienhäusern gilt von 22 bis 6 Uhr Nachtruhe. In dieser Zeit ist es verboten, Lärm zu verursachen, der die Ruhe der Nachbarn stört. Wer in dieser Zeit lautstark handwerklich tätig wird, sei es durch Hämmern, Bohren oder Möbelrücken, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Putzen und saugen – auch das kann Lärmbelästigung darstellen Staubsaugen nach 22 Uhr ist tabu. Die Zimmerlautstärke von 30 dB ist nachts zu beachten. Wer sich nicht daran hält, kann Ärger mit den Nachbarn bekommen. In einem Mehrparteienhaus sollte man daher auf den Staubsauger am späten Abend verzichten. Gleiches gilt auf für das Laufen lassen der Waschmaschine oder Spülmaschine. Das Betreiben von Wasch- oder Spülmaschinen nach 22 Uhr ist grundsätzlich erlaubt, solange sie keinen übermäßigen Lärm verursachen. Bei älteren oder lauteren Modellen ist es zu empfehlen, die Geräte am Tag laufen zu lassen. So werden Nachbarn nicht unnötig belästigt, und man beugt selbst Ärger vor. Es lohnt sich, diese weniger bekannten Vorschriften zu kennen, um teure Bußgelder zu vermeiden und ein harmonisches Miteinander in der Nachbarschaft zu gewährleisten. Neben den bereits genannten Aktivitäten gibt es weitere Handlungen und Lärmerzeugnisse, die in Deutschland nach 22 Uhr als störend gelten und daher eingeschränkt oder sogar verboten sind. Hier sind einige Beispiele: 1. Laute Partys und Musik: Das Abhalten von lauten Partys oder das Abspielen lauter Musik nach 22 Uhr ist in vielen Wohngebieten untersagt. Dies gilt insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten oder Mehrfamilienhäusern, um die Nachtruhe der Anwohner zu gewährleisten. 2. Laute Freizeitaktivitäten im Freien: Aktivitäten im Freien, die mit Lärm verbunden sind, wie das Betreiben von lauten Werkzeugen oder das Spielen von Musikinstrumenten, können nach 22 Uhr eingeschränkt oder verboten sein. 3. Feuerwerke und Knallkörper: Das Abbrennen von Feuerwerken und das Zünden von Knallkörpern sind in vielen Gebieten nach 22 Uhr verboten, es sei denn, es liegt eine spezielle Genehmigung vor. Dies dient dem Schutz vor unerwünschter Lärmbelästigung, speziell in Wohngebieten. 4. Straßenbau und Bauarbeiten: Bauarbeiten, insbesondere laute Tätigkeiten im Straßenbau, sind häufig nach 22 Uhr nicht gestattet. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Anwohner in der Nacht nicht durch Lärm gestört werden. 5. Motorradfahren und Autorennen: Das laute Fahren von Motorrädern oder das Veranstalten von Autorennen auf öffentlichen Straßen nach 22 Uhr kann als Lärmbelästigung betrachtet werden und ist daher vielerorts verboten. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bestimmungen je nach Bundesland und Gemeinde variieren können. Lokale Verordnungen und Regelungen sollten daher immer im Auge behalten werden, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Generell gilt die Regel, dass in den Nachtstunden Rücksicht auf die Ruhebedürfnisse der Mitmenschen genommen werden sollte.