Auf Bürgergeld-Empfänger könnte eine neue Pflicht zukommen. Die Sozialleistung gilt schon seit Monaten als Streitthema. Insbesondere, weil immer Menschen der Meinung sind, dass man eigentlich gar nicht mehr arbeiten gehen müsse. Genau dagegen möchte die Bundesregierung etwas unternehmen.
Zahlreiche Leistungsbezieher, die dazu in der Lage sind, eine Arbeit anzunehmen, sollen sich künftig an eine neue Regel halten müssen. Denn man möchte dafür sorgen, dass sie schneller wieder in die Arbeitswelt zurückfinden. Zu diesem Zweck soll es eine verschärfte Meldepflicht geben. Bürgergeld-Empfänger wären dann dazu verpflichtet, jeden Monat zu einem persönlichen Gespräch beim Arbeitsamt aufzutauchen.
Bürgergeld-Empfänger müssen sich auf eine neue Pflicht einstellen
Diese neue Pflicht betrifft Millionen Empfängerinnen und Empfänger. Angedacht ist sie allerdings nur, „wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist“. Insbesondere junge Menschen sollen davon betroffen sein. So möchte man der Langzeitarbeitslosigkeit entgegenwirken. Wer dazu verpflichtet wird, die monatlichen Gespräche wahrzunehmen und dennoch nicht erscheint, riskiert eine Kürzung des Bürgergelds.
Bis zu 30 Prozent der Zahlungen könnten dadurch wegfallen. Die Pflicht wird nicht automatisch für sämtliche Bezieher gelten, sondern kann von den Behörden immer dann angewandt werden, wenn sie einer schnelleren Jobvermittlung dient. Der neue Gesetzentwurf wurde bereits durch das Bundeskabinett abgesegnet. Als nächstes muss der Bundesrat die Änderung bestätigen. Es gibt aber bereits Kritik für die besagten Pläne. Demnach ist es noch unklar, ob es tatsächlich zur Umsetzung der Pflicht kommt.