Aktuell erhalten 5,5 Millionen Einwohner in Deutschland monatlich Bürgergeld. Die finanzielle Unterstützung fällt allerdings von Haushalt zu Haushalt unterschiedlich aus. Zudem haben einige Betroffene die Möglichkeit, zusätzlich einen Zuschuss zu beantragen. Dieser Mehrbedarf wird dann ebenfalls durch monatliche Zahlungen gedeckt.
Der Regelbedarf in der Stufe 1 beträgt aktuell 563 Euro pro Monat. Personen, die mit einer Schwerbehinderung zu kämpfen haben, können bereits den Mehrbedarf beanspruchen. Dazu muss allerdings eine „erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr“ oder eine „außergewöhnliche Gehbehinderung“ vorliegen. Trifft dies zu, erhalten die Bürger Zahlungen in Höhe von 17 Prozent ihres Regelsatzes.
Zahlreiche Bürgergeld-Empfänger können von einem monatlichen Zuschuss profitieren
In der Stufe 1. sind das demnach rund 96 Euro mehr im Monat. Insgesamt steht dem Bürgergeld-Empfänger schließlich eine Summe in Höhe von 659 Euro. Empfänger mit einer Behinderung, die erwerbsfähig sind und auch an bestimmten Maßnahmen teilnehmen, um am Arbeitsleben teilhaben zu können, steht sogar ein Zuschuss in Höhe von 35 Prozent ihres Regelsatzes zu. In der 1. Stufe würden somit die besagten 198 Euro zusammenkommen.
Insgesamt können die Betroffenen monatlich bis zu 760 Euro erhalten. Durch die besonderen Lebensumstände entstehen für die Bürger höhere Kosten. Deshalb können sie auch eine umfangreichere Unterstützung beanspruchen. Personen, die eine spezielle Ernährung benötigen, haben ebenfalls Anspruch auf Mehrbedarfszahlungen. Auch Schwangere und Alleinerziehende können einen Zuschuss erhalten. Dieser richtet sich aber nach der Anzahl und dem Alter der Kinder.