Die Zeit hat sich gewandelt. Früher musste man einen Brief schreiben, um sich auszudrücken. Egal ob Rechnung, oder Liebesbrief. Alles ging mit der Post weg. Heute sieht das komplett anders aus. E-Mail, WhatsApp und alle Formen der sozialen Netzwerke haben dem Postverkehr fast vollständig den Rang abgelaufen. Durch den Briefkasten kommen nur noch Rechnungen und Amtspost reingeschneit. Der klassische Liebesbrief ist leider ebenso out wie die Postkarten, die Menschen sich gegenseitig aus ihren Urlaubsorten schrieben. Wer dennoch am alten System teilnehmen will oder muss, und eine Postsendung frankiert, sollte allerdings mittlerweile auf der Hut sein, denn da lauern Strafen bei falscher Vorgehensweise – im Ernstfall bis zu 50 Euro.
Grund könnte das Versehen der Sendung mit Briefmarken in nicht ausreichender Höhe sein. Ein Standardbrief kostet aktuell 85 Cent, während ein großer Brief bis zu einem Gewicht von 500 Gramm mit 1,60 Euro zu Buche schlägt. Ein Maxibrief wird mit 2,75 Euro im Briefversand frankiert. Wer hier zu wenig klebt, ist fällig! Hier kann die Post Zuwiderhandlungen mit Strafen in Höhe von 50 Euro ahnden; das Ganze nennt sich „Entziehungsgeld“.
Kundin musste 700 Euro Strafe zahlen
Gemeint damit ist das Recht der Deutschen Post, fehlende Beträge bei nicht ausreichenden Briefmarkenwerten nachzufordern. Wer natürlich zum Postschalter geht und seine Sendung dort wiegen und frankieren lässt, ist selbstverständlich auf der sicheren Seite. Auch im Internet gibt es auf der Website der Deutschen Post die genauen Informationen, was ein Postversand kostet. Ganz wichtig ist neben dem Gewicht auch die Dimension des Postgutes. Das darf auch nicht beliebig groß ausfallen.
Übrigens ist die Strafzahlung an die Menge der Briefe gekoppelt – jeder zu niedrig frankierte Brief kostet für sich 50 Euro. Eine Frau aus Rheinland-Pfalz sollte daher vor einiger Zeit 700 Euro an „Entziehungsgeld“ an die Post leisten. Sie verschickte 14 Briefe, die allesamt mit zu geringen Wertmarken versehen wurden. In ihrem Fall wurden bereits benutzte Fensterumschläge mit einer Leitcodierung versehen, die dann vom Postcomputer fehlgedeutet wurden. Nach einigem Hin- und Her wurde die Forderung gegen sie dann aber wieder fallengelassen. Also, auch da gilt: Aufpassen. Wer nichts anbrennen lassen will, informiert sich lieber über die genauen Vorschriften, denn die Liste der verbotenen Dinge ist lang. Oder einfach etwas mehr draufkleben – sicher ist sicher.