Im Oktober musste bereits die Steuererklärung für das Jahr 2022 abgegeben werden. Wer diese Aufgabe einem Steuerberater überlässt, hat noch bis Juli 2024 Zeit. Es gibt zahlreiche Tipps, die einem dabei helfen können, Geld einzusparen oder Rückzahlungen zu erhalten.
Es gibt aber auch Fehler, die einem bei der Steuerklärung unterlaufen können. Dann wird es schlimmstenfalls teuer. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn einem jemand bei der Steuererklärung hilft. Das dürfen nämlich nur ganz bestimmte Personen – zumindest momentan noch.
Nur bestimmte Personen dürfen bei der Steuererklärung helfen
Behilflich sein darf beispielsweise der oder die Verlobte, der Ehegatte oder Lebenspartner, Geschwister, die Eltern, die Großeltern, die Kinder, Enkel, Verschwägerte gerader Linie, Tante und Onkel, Nichten und Neffen, Pflegeeltern und Pflegekinder sowie geschiedene Ehepartner. Diese Angehörigen dürfen die Steuerformulare ausfüllen. Auch umgekehrt darf man hier natürlich unter die Arme greifen.
Die Hilfe von Freunden oder Kollegen anzunehmen, ist hingegen untersagt und gilt als Ordnungswidrigkeit. Hier kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro fällig werden. Egal, ob man dafür ein Trinkgeld erhält oder nicht – man darf nicht eingreifen. Natürlich muss man dabei auch erwischt werden. Das passiert in der Regel, wenn der Kollege die Kosten, sofern vorhanden, als Steuerberatungskosten in seiner Erklärung angibt. Im kommenden Jahr soll dieses Gesetz allerdings gelockert werden. Auch Nachbarn, Freunde und Kollegen sollen dann bei der Steuerklärung helfen dürfen – jedoch nur unentgeltlich und unter bestimmten Bedingungen.