Bis zu 123 Euro vom Staat: Sparzulage für 22 Millionen Arbeitnehmer

Gute Nachrichten für alle Angestellten, denn sie können bis zu 123 Euro vom Staat erhalten. Das macht die sogenannte Sparzulage für Arbeitnehmer möglich. Sie kann ganz einfach in Anspruch genommen werden.

15.12.2023, 13:50 Uhr
Bis zu 123 Euro vom Staat: Sparzulage für 22 Millionen Arbeitnehmer
Symbolbild © istockphoto/PeopleImages
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Das zeichnet die Sparzulage für Arbeitnehmer aus Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung für Arbeitnehmer, die in vermögenswirksame Leistungen einzahlen. Ab 2024 werden die Einkommensgrenzen für die Sparzulage verdoppelt. Das bedeutet, dass deutlich mehr Arbeitnehmer Anspruch auf die Zulage haben. Es lohnt sich also, zu prüfen, ob man die Sparzulage als Arbeitnehmer beanspruchen kann. Anspruch auf die Sparzulage haben Arbeitnehmer, die in vermögenswirksame Leistungen einzahlen. Dazu gehören zum Beispiel:
  • Bausparverträge
  • Aktienfonds
  • Riester-Verträge
  • Pensionsfonds
  • Direktversicherungen
Die Einkommensgrenzen für die Sparzulage werden ab 2024 verdoppelt. Singles können dann bis zu 40.000 Euro verdienen und Paare bis zu 80.000 Euro. Bisher lag die Grenze für Singles bei 20.000 Euro und für Paare bei 40.000 Euro. Wie hoch ist die Sparzulage? Die Höhe der Sparzulage hängt von der Höhe der vermögenswirksamen Leistungen ab. Bei Aktienfonds können Arbeitnehmer bis zu 20 Prozent der eingezahlten Summe vom Staat erhalten, soweit diese nicht höher als 400 Euro sind. Beim Bausparvertrag sind es 9 Prozent. Hier dürfen die bezogenen Leistungen 470 Euro nicht überschreiten. Arbeitnehmer, die beide Anlageformen bedienen, also einen Bausparvertrag besitzen und in einen Aktienfonds einzahlen, können für beide eine Sparzulage erhalten. Für einen Aktienfonds wären das bis zu 80 Euro im Jahr und bei einem Bausparvertrag bis zu 43 Euro. Insgesamt würden Arbeitnehmer so also bis zu 123 Euro Zulage pro Jahr erhalten. So kann die Sparzulage beantragt werden Die Beantragung der Sparzulage ist ganz einfach. Sie müssen auf dem Hauptvordruck (Mantelbogen) der Steuererklärung ein Häkchen bei „Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ setzen. In Zeile 42 müssen Sie dann eine „1“ für sich und den Partner eintragen. Ansonsten ist nichts zu beachten: Die entsprechenden Nachweise werden vom Finanzinstitut, bei dem Sie den Vertrag über die vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen haben, automatisch ans Finanzamt geschickt. Die Verdoppelung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine gute Nachricht für viele Arbeitnehmer. So können deutlich mehr Menschen von der staatlichen Förderung profitieren. Wer vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nimmt, sollte daher unbedingt prüfen, ob er Anspruch auf die Sparzulage hat. Die Sparzulage für Arbeitnehmer ist steuerfrei und nur erhältlich, wenn der Arbeitnehmer ihre vermögenswirksamen Leistungen seit mehr als sechs Jahren besparen. Jeder, auf den dies zutrifft, kann seine Sparzulage mit der Steuererklärung für das Jahr beantragen, in welchem die vermögenswirksamen Leistungen geflossen sind.