Bahnstreik: Erstattung für gestrichene oder verspätete Züge möglich

Die anstehenden Streiks der GDL können auch zu verspäteten oder ausgefallenen Zügen führen. Geschieht dies durch einen Bahnstreik können Bahnreisende Ansprüche, und in einigen Fällen auch eine Erstattung fordern.

10.01.2024, 13:50 Uhr
Bahnstreik: Erstattung für gestrichene oder verspätete Züge möglich
Bumble Dee/Shutterstock
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Bahnstreik: Kunden können Ansprüche anmelden Bahnstreiks sind ein regelmäßiges Ärgernis für Bahnreisende, und das Jahr 2023 war keine Ausnahme. Gut ist es dazu wissen, welche Rechte man als Fahrgast bei einem Bahnstreik hat, denn es gibt die eine oder andere Erstattung für Bahnreisende. Im Dezember wurden Pendler mitten in der Vorweihnachtszeit von Streiks betroffen, und auch im Januar 2024 legen Mitglieder der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) erneut den Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen massiv lahm. Doch wie können betroffene Reisende ihr Geld in einem solchen Fall zurückerhalten? Im Falle eines Bahnstreiks haben Reisende die Möglichkeit, ihre geplante Reise für den betroffenen Tag zu stornieren und eine Rückerstattung zu beantragen. Dies gilt auch, wenn Kunden aufgrund eines Streiks über eine Stunde zu spät am Zielbahnhof ankommen. Die Erstattung beträgt in der Regel 50 Prozent des Fahrpreises, wenn der Zug ausgefallen ist, und 25 Prozent des Fahrpreises, wenn der Zug verspätet ist. Antragsverfahren für eine Erstattung Um eine Erstattung zu erhalten, können sich Reisende entweder direkt an das DB-Reisezentrum wenden oder online ein Antragsformular ausfüllen und es per Post an die folgende Adresse senden: DB Dialog Servicecenter Fahrgastrechte 60647 Frankfurt am Main Die Deutsche Bahn gibt an, dass Kunden im Falle einer Entschädigung zwischen einem Gutschein und der Auszahlung des Geldbetrags wählen können. Auszahlung der Erstattung Wenn betroffene Reisende das Online-Formular ausfüllen und versenden, kann der Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Deutsche Bahn erklärt: "In der Regel erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen per Post Rückmeldung zu Ihrem Antrag. In Ausnahmefällen kann es bei erhöhtem Antragsaufkommen zu Verzögerungen kommen." Die Auszahlung des Geldes erfolgt jedoch erst nach Bearbeitung des Formulars. Eine schnellere Möglichkeit besteht darin, das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular, die Bestätigung der Verspätung und die Originalfahrkarte in einem DB-Reisezentrum oder einer Verkaufsstelle der teilnehmenden Eisenbahnen vorzulegen, um sofortige Entschädigung zu erhalten. Die Bestätigung über die Verspätung kann vom Zugbegleiter, bei DB-Informationen oder in DB-Reisezentren eingeholt werden. Weitere Ansprüche Neben der Erstattung des Fahrpreises können betroffene Reisende unter Umständen auch weitere Ansprüche geltend machen. Dazu gehören beispielsweise:
  • Kostenersatz für Taxifahrten oder Übernachtungen, wenn der Zug ausgefallen ist oder verspätet ist.
  • Schadenersatz für Folgeschäden, z. B. wenn ein Flug verpasst wird oder ein wichtiges Meeting verpasst wird.
Um weitere Ansprüche geltend zu machen, sollten sich betroffene Reisende an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch vorliegen und die Ansprüche dann gegenüber der Bahn geltend machen. Bahnstreiks sind für Bahnreisende eine lästige und kostspielige Angelegenheit. Betroffene Reisende sollten sich daher frühzeitig über ihre Rechte informieren, um die ihnen zustehenden Entschädigungen zu erhalten. Zusätzliche Informationen Im Folgenden finden Sie noch einige zusätzliche Informationen, die für betroffene Reisende hilfreich sein können:
  • Bei einem Bahnstreik ist es wichtig, die Fahrpläne und Informationen der Bahn zu verfolgen. So können Reisende sich darauf einstellen, dass ihr Zug ausfallen oder verspätet sein könnte.
  • Wenn ein Zug ausfällt oder verspätet ist, sollten Reisende sich an den Zugbegleiter wenden. Dieser kann ihnen Auskunft über die Möglichkeiten zur Weiterfahrt geben und ihnen eine Bestätigung der Verspätung ausstellen.
  • Um eine Erstattung des Fahrpreises zu erhalten, müssen Reisende die Originalfahrkarte vorlegen. Diese sollten sie daher sorgfältig aufbewahren.